In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. April 2013
stand unter TOP 9 der Lärmaktionsplan der Gemeinde zur Diskussion
(V00/396/630/2013/GBE). Hierzu schlug Harry Kleist vor, die Gemeinde solle sich
um eine Tempo-30-Regelung für die Stralsunder Straße bemühen.
Dem stimmten die Gemeindevertreter zu.
Am 15.8.2013 stellte das Amt Rostocker Heide beim
Straßenverkehrsamt den entsprechenden Antrag. Er wurde mit überhöhten
Geschwindigkeiten insbesondere im Bereicht der Einmündung der Straße von der
Schule sowie Gefährdungen und Verkehrsbehinderungen im Kurvenbereich bei
Abschlepp-Harry durch zu be- und entladende Transporter begründet.
In einem Telefonat erfuhr ich von der zuständige
Mitarbeiterin vom Bauamt, aus den ihr vorliegenden Unterlagen sei nicht zu
ersehen gewesen, dass der Beschluss der Gemeinde im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan und damit zur Minderung
des Verkehrslärms auf der Stralsunder Straße gefasst worden sei.
Dementsprechend ist der ablehnende Bescheid des Straßenverkehrsamtes
auch nur rein „verkehrstechnisch“
begründet:
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In der GV-Sitzung am 12. Dezember 2013 sagte der Bürgermeister zu, gegen den Bescheid Widerspruch einlegen zu wollen. /Jan Zielke
Ergänzung 17. Januar
Ostsee Zeitung vom 17. Januar, Seite 6:
Im Innenausschuss des Landtages erklärte die Gewerkschaft der Polizei, sie sei „personell am Ende“. „Entweder wir bekommen mehr Personal, oder wir geben Aufgaben ab“. „Es sinke die Zahl der Verkehrskontrollen, die Einsatzbelastung der Beamten steige immer weiter, …“
Da wird das Straßenverkehrsamt die Polizei wohl lange um „verstärkte Überwachung“ auf der Stralsunder Straße bitten können. /Jan Zielke
Hallo Herr Zielke,
AntwortenLöschenso wie es aussieht, wird aus der eigentlich recht guten Idee wohl nichts. Erst recht wenn man sieht, das bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen an den von Ihnen aufgeführten Strecken wieder aufgehoben werden. Ich persönlich hätte kein Problem damit einen großen Teil von Bentwisch als 30 km/h Zone einzurichten. Vermutlich die meisten Bentwischer auch nicht.
Ist da rechtlich dann wirklich nichts zu erzwingen?
Noch was, ist es eigentlich der normale Verlauf, das die GV in Bentwisch etwas beschließt und das Amt Rostocker Heide erst fast 4 Monate später darauf reagiert und die Angelegenheit weiterleitet?
Antwort auf den Kommentar vom
AntwortenLöschen6. Januar um 20.33 Uhr
Ob sich da rechtlich etwas erzwingen lässt weiß ich nicht. Aber vielleicht schaut ja mal der Bürgermeister und der Bauausschussvorsitzende beim Straßenverkehrsamt persönlich vorbei? Vielleicht sollte man mit denen mal reden. Es geht ja neben der Verkehrssicherheit mit der Lärmminderung auch um unsere Gesundheit und Lebensqualität.
Mit gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei darf man sich nicht zufrieden geben. So was ist in Zeiten der Rundfunkdurchsagen und der Radarwarner nur weiße Salbe. Wenn man, wie das Straßenverkehrsamt feststellt, eine dauerhafte „Änderung des Verkehrsverhaltens“ erzielen will, braucht es auch dauerhafte Maßnahmen.
Das mit den 4 Monaten sehe ich nicht so kritisch. Die Sache musste erst noch mal durch die Ausschüsse und im Amt hat man schon ordentlich zu tun.
Ich finde die Idee mit der Tempo 30 zone super, habe immer wieder Angst um mein Kind wenn es auf dem Gehweg unterwegs ist und die Autos nur so vorbeirasen.Nur leider glaube ich dad man so viele Schilder aufstellen kann wie man will, die Fahrer interessiert es einfach nicht. Wir wohnen Str. Am Berg, dort sind auch 30, es hält sich aber niemand dran, nicht mal wenn man mit seinem Kind auf der Straße unterwegs ist.Ich muss mich den Autos regelrecht in den Weg stellen damit sie abbremsen.Die Leute sind einfach viel zu ignorant.
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