Sonntag,
20. Juli:
„Man weicht der Welt nicht sicherer aus als durch die Kunst, und man verknüpft sich nicht sicherer mit ihr als durch die Kunst.“
Goethe
Geboren Anfang 1945 in Stettin; verheiratet, ein Sohn; in Bentwisch seit 1978. Ingenieur – jetzt Rentner. In der Vergangenheit engagiert in der Bürgerinitiative „Ortsumgehung Bentwisch“; Mitglied der Wählervereinigung „Bürger für Bentwisch“; Gemeindevertreter von 2004 bis 2009 und erneut seit den Wahlen im Frühjahr 2014. Niederlegung des Mandates am 12. Oktober 2020.
Der (noch?) "Gemeinde-Sportplatz" des OT Klein Kussewitz ist ausgewiesen als "Gemeinbedarfsfläche". Gemeinbedarfsfläche ist ein Begriff aus dem Bau- und Planungsrecht. Das Baugesetzbuch regelt in § 5 (Inhalt des Flächennutzungsplans) und § 9 (Inhalt des Bebauungsplans) die Darstellung bzw. Festsetzung dieser Flächen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Auf solchen Flächen dürfen nur Einrichtungen und Anlagen errichtet werden, die der Allgemeinheit dienen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Kirchen, soziale oder kulturelle Gebäude und Einrichtungen.
Werter Anonymus vom 31. Oktober. Wenn ich es noch richtig aus der BA-Sitzung am 17. September im Gedächtnis habe, bewegen sich die dort vorgesehenen Vorhaben in diesem Rahmen.
Der (noch?) "Gemeinde-Sportplatz" des OT Klein Kussewitz ist ausgewiesen als "Gemeinbedarfsfläche". Gemeinbedarfsfläche ist ein Begriff aus dem Bau- und Planungsrecht. Das Baugesetzbuch regelt in § 5 (Inhalt des Flächennutzungsplans) und § 9 (Inhalt des Bebauungsplans) die Darstellung bzw. Festsetzung dieser Flächen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Auf solchen Flächen dürfen nur Einrichtungen und Anlagen errichtet werden, die der Allgemeinheit dienen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Kirchen, soziale oder kulturelle Gebäude und Einrichtungen.
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