Im Nachgang der letzten Sitzung unseres Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport und der Diskussion um die Weiterführung des Freizeittreffs in Klein Kussewitz kam mir die Idee, mal im seit dem 1.1.2018 geltenden Gebietsänderungsvertrag nachzusehen:
§ 3 (2) Satz 2: Das kulturelle und gesellschaftliche Leben
soll gepflegt werden; insbesondere sind die bestehenden Einrichtungen und
Vereinigungen in allen künftigen Ortsteilen der Gemeinde gleich zu behandeln
und finanziell angemessen zu unterstützen.
§ 10 (5) Die Gemeinde fördert den Erhalt der . . . sozialen
Einrichtungen im gesamten Gemeindegebiet.
(6) Das bestehende Gemeindehaus in Klein Kussewitz soll weiterhin der öffentlichen, das Gemeinwohl fördernden Nutzung zur Verfügung stehen und erhalten bzw. umgestaltet werden.
(6) Das bestehende Gemeindehaus in Klein Kussewitz soll weiterhin der öffentlichen, das Gemeinwohl fördernden Nutzung zur Verfügung stehen und erhalten bzw. umgestaltet werden.
Schon vergessen?
Jan Zielke
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