Der Bürgermeister Herr Will hat also festgestellt, dass "wohl fast alle" Grundsteuerzahlungen B gestiegen sind. Dafür gibt es zwei Gründe. Zum Einen die Bewertung des Grundstücks durch den Bodenrichtwert. Darauf hat die GV vermutlich tatsächlich keinen Einfluß. Der wird aber auch nicht vom Finanzamt festgestellt, die verweisen auf einen örtlich-zuständigen Gutachterausschuss. Wer diesbezüglich etwas mit dem Finanzamt klären möchte...viel Spaß dabei. Zum Zweiten trägt natürlich die Erhöhung des Hebesatzes durch die GV ebenfalls zur Steigerung der Grundsteuerzahlungen bei.
Der Bürgermeister Herr Will hat also festgestellt, dass "wohl fast alle" Grundsteuerzahlungen B gestiegen sind.
AntwortenLöschenDafür gibt es zwei Gründe.
Zum Einen die Bewertung des Grundstücks durch den Bodenrichtwert. Darauf hat die GV vermutlich tatsächlich keinen Einfluß. Der wird aber auch nicht vom Finanzamt festgestellt, die verweisen auf einen örtlich-zuständigen Gutachterausschuss. Wer diesbezüglich etwas mit dem Finanzamt klären möchte...viel Spaß dabei.
Zum Zweiten trägt natürlich die Erhöhung des Hebesatzes durch die GV ebenfalls zur Steigerung der Grundsteuerzahlungen bei.