Montag, 18. November 2013
Tempo 30 auf der Stralsunder Straße?
Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde beim Straßenverkehrsamt den Antrag gestellt, auf der Stralsunder Straße die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h auf 30 Km/h zu reduzieren.
Am 12. November wandte ein anonymer Kommentator ein, eine Limitierung auf 30 Km/h ginge mit einer Erhöhung des Lärms und der Abgasbelastung einher. LKW-Getriebe seien „nicht darauf ausgelegt, mit stetig Tempo 30 zu fahren.“
Ob Tempo 30 die Abgasbelastung wesentlich mindert ist strittig.
Kein Zweifel besteht jedoch an der Absenkung des Lärms um ca. 2 dB. Selbst wenn diese subjektiv nicht wahrnehmbar ist, wirkt sie sich doch nachweislich positiv auf die Gesundheit der Anwohner aus.
Das mit den LKW geht schon deshalb am Thema vorbei, weil Fahrzeuge über 7,5 Tonnen im Durchgangsverkehr nichts auf der Stralsunder Straße zu suchen haben.
In die Stralsunder Straße münden die Zufahrt zum kommunalen Friedhof, der Klein Bartelsdorfer Weg, die Straße zur Schule sowie die Goorstorfer Straße. Jeder kennt den Rückstau bei geschlossenem Bahnübergang an der L182. Kinder der Grundschule und des Kindergartens und wir alle wollen ungefährdet die Straße queren können. Wie oft versperren betriebsbedingt haltende LKW bei der Kirche die Sicht und behindern den Verkehr. Diese Straße ist gefährlich!
Der Bremsweg eines Fahrzeuges ist bei Tempo 50 mehr als doppelt so lang als bei Tempo 30!
An die 30 Km/h hält sich doch sowieso keiner? Mag sein.
Wo 50 erlaubt sind wird 70 gefahren. Und bei 30 km/h fährt man 50. Wäre das nicht auch schon was?
In einem Informationspapier des ADFC (nicht des ADAC!) habe ich folgenden schönen Passus gefunden: „Eine kooperative Verkehrskultur kann sich bei Tempo 30 deutlich besser herausbilden als bei höheren Geschwindigkeiten. Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme der verschiedenen und ganz unterschiedlich schnellen Verkehrsteilnehmer wird gefördert.“
Jan Zielke
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Stralsunder Straße ist gefährlich
AntwortenLöschenNoch gefährlicher ist es im Klein-
Bartelsdorfer Weg.Trotz über Jahre
eingereichter Beschwerden der Anwohner,sehen die Behörden keinen
Handlungsbedarf.Also noch einmal:
"Freie Fahrt für freie Bürger"
Danke
Ich denke, der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung: "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" sollte die erste Priorität vor einer starren Regelung von 50 km zu Tempo 30 auf einer Ortsdurchfahrt haben.
AntwortenLöschenRaserei im Klein Bartelsdorfer Weg
AntwortenLöschenIch denke das regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen schon
sehr helfen würden.Nur,die wirtschaftliche Vereinigung muss es
auch wollen.