Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Dienstag, 17. Dezember 2024

Das Mitteilungsblatt des Amtes Nr. 1/2025:

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8 Kommentare:

  1. Schade, dass Herr Will die Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B von 300% auf 340% nicht direkt erwähnt hat. Aber dies hätte vermutlich den Rahmen gesprengt.

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    1. Da hat sich leider nichts geändert. Die selbe Stimmungsmache wie früher. Informationen und Fakten Nullanzeige.

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    2. Falls es Ihnen nicht aufgefallen ist. Es hat sich schon etwas verändert, z.B. der neue Hebesatz der GV (siehe erster Kommentar).

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  2. Und was ist mit dem Gewerbesteuerhebesatz?

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  3. Man kann auch keinen etwas recht machen . Der Steuersatz wurde erhöht , reicht das nicht . Naja , bin ja persönlich froh , dass nicht wieder die Geschichten vom Storch oder vom Bauingenieur erzählt worden .
    Frohes Neues Jahr

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    1. Ab Haushaltsjahr 2025: Grundsteuer A = 260%, Grundsteuer B = 340%, Gewerbesteuer = 350%

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  4. Tja.....ihr wolltet es ja ! Das ist Kaptalismus und erst der Anfang ! Erich lässt grüßen

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    1. Die Gemeinde macht ja auch vieles möglich und benötigt dafür finanzielle Mittel. Es deutlich sichtbar für was das Geld verwendet wird und viele Bewohner der Nachbargemeinden blicken neidisch zu uns, weil sie nicht so viele Vorzüge haben.

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