
Am nächsten Tag saß ich Herrn Schülke im Amt gegenüber und der nahm mein Kaufgesuch zu Protokoll.
Das Amt arbeitete schnell. Die Antwort von Frau Zastrow können sie oben nachlesen (auf das Bild klicken, bis es die richtige Größe hat).
Die Frau Zastrow ist eine erfahrene Mitarbeiterin des Amtes, die weiß, was sie schreibt. Deshalb erstaunt mich der Unsinn: Die Gemeinde hat eben noch keine Studie in Auftrag gegeben! Der Bauausschuss empfahl am 14. Juli der Gemeindevertretung, sie möge für die Erarbeitung den Auftrag erteilen. Und eben diese Gemeindevertretung tagt erst am 19. August!
Oder sind in Bentwisch neuerdings bereits die Empfehlungen des Bauausschusses bindend?
Was Frau Zastrow uns aber hätte schreiben können wäre, dass man an uns mangels des Leitungs- und Wegerechts voraussichtlich gar nicht verkaufen darf. Das wäre dann nicht nur korrekt, sondern auch bürgerfreundlich gewesen. Hierfür hätte mir als Vorausinformation sogar ein kurzer Anruf oder eine Email genügt.
Und die dreiste Bemerkung des schlauen Volker Keller, die Leute sollten doch kaufen, wenn ihnen das Grundstück so wichtig ist? Hat er als langjähriger Gemeindevertreter das mit dem Wegerecht nicht gewusst? Man kann nicht alles wissen? Stimmt! Öfter mal dran denken, Volker! Auch wenn es schwer fällt.
Wenn das Planungsbüro einen Weg für die Erschließung des Geländes findet, dann entsteht für uns mit unseren 100 Quadratmetern Gartenland folgende Situation: Wir können mangels Leitungs- und Wegerechtes unser Grundstück nicht kaufen. Aber das Grundstück unseres Nachbarn hinter der Hecke ist erschlossen und seit 2003 gehört es ihm. Er möchte bauen, nur ist der Platz dafür zu knapp. Er hat bereits in der Vergangenheit (vergeblich) versucht, Pachtland von Nachbarn zusätzlich zu erwerben – es kommen nur zwei in Frage. Diese Versuche könnten in Zukunft erfolgreich sein.
Nichtwahr, Herr Peithmann?
Jan Zielke
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