Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Donnerstag, 7. März 2019

Nachlese der Bauausschusssitzung vom 6. März


Im Tagesordnungspunkt 5 – „Fortschreibung Kapitel 6.5. – Energie einschließlich Windenergie“ ging es um den Fortbestand der vier Windenergieanlagen nördlich von Albertsdorf.
Nachdem das Thema Anfang 2016 in der Gemeinde mehrfach diskutiert wurde, hat nun das Amt für Raumordnung beschlossen, dem Gebiet den Status als Windeignungsgebiet zu entziehen. Begründung in Kurzform: Die immer größer werdenden Windenergieanlagen gehen nicht mit der umliegenden Wohnbebauung zusammen.
Der Ausschuss lehnt die Aufhebung des Windeignungsgebietes ab.
Den Bauanträgen der TOP 6 und 7 sowie der Bauvoranfrage des 
TOP 8 stimmte der Ausschuss zu. Die Zustimmung zu TOP 8 erfolgte, weil der Bau, obwohl im Außenbereich liegend, eine Baulücke füllen würde.
TOP 9 betrifft das Wohngebiet „Am Silo“ mit dem Bereich des maroden Gutshauses und dem Silo. Die Sache wird dadurch kompliziert, weil hier zwei Investoren involviert sind, die sich miteinander absprechen und Kompromisse finden müssen.
Dem vorgelegten Beschlussvorschlag 1 mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 wurde zugestimmt.
TOP 10 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für das Wohngebiet westlich der L182:
Einleitend weist die Verwaltung auf das Urteil des Oberverwal-
tungsgerichtes M-V hin, nach dem der Hansestadt Rostock durch den Bau von Wohnungen in den Umlandgemeinden kein Schaden entsteht und sie deshalb auch nicht zur Zahlung an Rostock verpflichtet sind (in der Zeitung war`s zu lesen). Bentwisch hatte einen solchen Vertrag mit Rostock bereits unterzeichnet und war bereit, 
200 000 Euro zu berappen. Die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ haben zahlreiche (teure) Forderungen gestellt wie: Bau einer Linksabbiegerstraße aus Richtung Bentwisch, Lärmschutzwände mit lärmabsorbierenden Eigenschaften, weitere Maßnahmen für die Trinkwasserversorgung.
Einigen Ausschussmitgliedern kamen da schon Bedenken, ob das Geld, das die Gemeinde in das Projekt reinsteckt, am Ende wieder rauskommt.
Mehrheitlich Zustimmung.
Ein kleines Detail, das aber ein bezeichnendes Licht auf den Geist wirft, der im Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr herrscht: „Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Verschiebung der Ortstafel in den Außenortsbereich der L182 nicht in Aussicht gestellt wird.“
In einer Tischvorlage stellte Herr Krüger seinen Entwurf zur Planung der Kita „Zwergenhaus“  vor: Ohne auf Details einzugehen – es bleiben kaum Wünsche offen. Aber so was kostet auch: Planungskosten ca. 86 000 Euro, das Ganze um 3,6 Millionen. Aber es gibt auch Fördermittel.  
Jan Zielke, Infos von Manfred Malik

Ergänzung: Das mit dem Straßenbauamt, Sachgebiet Verkehr und dem Ortseingangsschild muss ich vielleicht noch erklären:
Innerorts ist bei uns Tempo 50 die Regel.
Ich weiß im Moment nicht genau, wo derzeit das Ortseingangsschild steht - ich denke mal, ungefähr in Höhe des nördöstlichen Endes des Hotels zur Hasenheide. Von dort aus kommt die Zufahrt zu dem neuen Wohngebiet nach ca. 300 Metern. Weitere 400 Meter weiter haben wir auf derselben Seite die Zufahrt in Richtung Häschendorf. Dann sind es noch ca. 670 Meter bis zur Einmündung auf die B105.
Frage: Bräuchten wir diese teure Linksabbiegestraße auch innerorts, bei Tempo 50?
Muss man diese insgesamt 1400 Meter unbedingt mit 100 Sachen durchbrettern?

3 Kommentare:

  1. 86.000,00 Euro als Planungskosten für die Erweiterung der Kita!!! Lese ich das richtig? Das entbehrt doch jedem Sinn und Verstand? Das ist mehr als Größenwahnsinn! Wurden hier wenigstens noch zwei weitere Angebote für die Planung eingeholt?

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  2. Lieber Anonymus,
    Sie haben Recht. 86 000 Euro sind ne Menge Geld.
    Aber: Die Arbeit eines Architekten ist eine hoch spezialisierte Tätigkeit. Da wird nicht nur mal eben eine Zeichnung gemacht und es kann gebaut werden. Wie viel er für seine Arbeit bekommt kann er nicht so einfach selbst festlegen. Sie erfolgt nach der
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    Herr Krüger hat der Gemeindevertretung seinen Entwurf vorgestellt, der passte und die Notwendigkeit einer Ausschreibung entfiel. Dieses Vergabeverfahren wurde durch das Amt nicht beanstandet.

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  3. Bei einem Jahresverdienst eines Spitzenarchitekten von ca.70000 Euro kann man sich ausrechnen, was hier so läuft.12 Monate und mehr ganz auf den Kindergarten konzentrieren und planen, planen, planen.... Aber wie heißt es so schön? " Gut Ding will Weile haben !!"
    oder: wir haben es ja !!

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