Gehen wir also die Sache durch und fangen wir beim letzten Satz an: Der Bürgermeister sagt, die Fenster würden im zweiten Bauabschnitt größer. Warum? - doch wohl, weil sie im Gebäude des ersten BA zu klein geraten sind. Weshalb sonst?
Der Kreis hat den Bau genehmigt: Richtig. Offenbar hat man dort auf die Fachkunde der Architektin Jastram vertraut und nicht genau hingesehen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für die Fenstergröße und die Lichtverhältnisse in Klassenzimmern keine einschlägigen Vorschriften? - Mag sein. Wenn ich es so sehe, verstoßen auch Sehschlitze nicht gegen die gute fachliche Praxis des Bauens und sind deshalb nicht zu beanstanden.
Bereits der schlichte Menschenverstand gebietet doch, die Fenster von Klassenzimmern, in denen Kinder unter optimalen Bedingungen lernen sollen, so groß als möglich zu gestalten!
Das Argument mit den Bäumen des Nachbargrundstückes ist nun aber auch gar nicht nachzuvollziehen. Ich würde bei Abschattung von außen besonders große Fenster einbauen, um soviel natürliches Licht wie möglich in die Räume zu lassen.
Diese Tabelle ist jedermann zugänglich: hier klicken.
Hier wird für Arbeitsbereiche mit höheren Sehanforderungen, z.B. Büroarbeitsplätze, ein Verhältnis Glasfläche des Fensters zur Grundfläche des Raumes von 1 : 5 = 20 % empfohlen.
Die Tische, an dem die Kinder sitzen und lernen, sind ihre Arbeitsplätze! Und zwar Arbeitsplätze mit, wie ich meine, höchsten Sehanforderungen! Und natürlich ist das Klassenzimmer auch der Arbeitsplatz der Lehrkräfte.
Im Gebäude des ersten Bauabschnittes beträgt die Glasfläche der Fenster nur 9% der Grundfläche des Raumes!
Statt im Internet nachzusehen kann man aber auch nur mal in der Gegend rumfahren und sich Schulen anschauen.
Zur Vergrößerung bitte auf die Bilder klicken.
Jan Zielke
Grundschule Bentwisch, 1. BA |
Berufsschule d. Hansestadt Rostock in Dierkow, DDR-Bau |
Grundschule Ostseekinder Dierkow, DDR-Bau |
Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium Arnstadt, gebaut nach der Wende |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen