Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Donnerstag, 8. September 2022

Solarenergie –

 . . . gestern im Nordmagazin.

An der A24 bei Lüttow-Valluhn im Landkreis LuLu-Parchim wurde ein neuer Solarpark eröffnet. Er ist mit 14,5 Hektar einer der größten im Land.

Die Gemeinde Lüttow-Vallun ist an der Sache beteiligt und generiert hierdurch für ihre Kasse um die 100 000 Euro jährlich.

Das Grundstück der Alten Frohnerei in Klein Kussewitz ist ca. dreimal so groß.

Sonnenenergie? - brauchen wir nicht. Wir brauchen ein Gewerbegebiet.

Wir sind aus der Zeit gefallen.    /Jan Zielke

 

Ergänzung 9.9.22, 10.17 Uhr: Peinlich peinlich. Gut, dass es mir noch selber aufgefallen ist: Das Gelände der alten Frohnerei ist nicht drei mal so groß wie das des neuen Solarparks an der A24. Da der Hektar 10 000 Quadratmeter hat, sind dessen 47 000 Quadratmeter nur 4,7 Hektar und damit doch erheblich kleiner. Trotzdem: Auch Kleinvieh macht Mist. 

/Jan Zielke

Donnerstag, 16. Juni 2022

Die Antwort von Herrn Peithmann

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Mittwoch, 15. Juni 2022

Energie aus Bentwisch?

"Anregung gem. §14 (1) KV M-V an die Gemeindevertretung Bentwisch:

Kurz nach der Vereinigung von Bentwisch mit Klein Kussewitz im Jahre 2018 hat Bentwisch das ca. 47 000 Quadratmeter großen Grundstück der alten Frohnerei in Klein Kussewitz für 100 000 Euro erworben. Derzeit ist es verpachtet. Eine Pacht wurde nicht vereinbart.
Ich möchte hiermit anregen, diesen Pachtvertrag zu lösen, das Grundstück entsprechend herzurichten und darauf Anlagen zur Gewinnung von Strom durch Photovoltaik zu errichten. Ggf. könnten deren Errichtung und Betrieb von der Bentwisch GmbH übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen"

Mittwoch, 8. September 2021

Auf makabre Weise passend:

 

Das Gelände einer ehemaligen Abdeckerei als letzte Ruhestätte für das, was an uns noch erinnert.

 

 



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Freitag, 26. Juli 2019

Nachlese der Sitzung der GV vom 25. Juli


Die erste „normale“ Sitzung unseres neuen Bürgermeisters Andreas Krüger.
Heiß war es im Saal. Es ist halt Sommer. Trotzdem hatten sich einige interessierte Bürgerinnen und Bürger eingefunden.
Tagesordnungspunkt 2 – die Einwohnerfragestunde: 
- Ein Bürger aus Groß Kussewitz sprach die beiden Teiche in seinem Ortsteil an. Sie seien fast trocken gefallen. Herr Fuchß aus dem Amt sei damit befasst. Herr Krüger: „Da ist noch nichts im Gange“.
- Weiterhin wurde eine „Kapelle“ im gleichen Ortsteil angesprochen (von der ich noch nie etwas gehört hatte). Die Frage, wer für sie und ihren Zustand verantwortlich sei konnte nicht beantwortet werden.
- Herr Strübing: Eine Linde am Berg, die als standfest gewertet wurde, sei abgebrochen.
Außerdem monierte er, dass die Grünschnittcontainer auch von Bewohnern des Umlandes genutzt werden.
- Frank Matthies sprach vernachlässigten Baumschnitt in der Stralsunder Strasse und in Klein Bentwisch in Richtung Kastanienhof sowie mangelhafte Mahd am Spielplatz in Harmstorf an. Zudem brachte er erneut das bereits mehrfach angesprochene Thema der notwendigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Landweg vom Sportforum in Richtung Ruch aufs Tapet.
- Herr Lau: Am Jugendtreff-Carport sieht es gelegentlich schlimm aus. Da feiern nicht nur die Jugendlichen aus der Gemeinde, sondern auch aus dem Umland. Das Ergebnis: Dreck, Müll, zerschlagene Flaschen. Herr Krüger: Das Problem ist allgemein bekannt und muss konzentriert angegangen werden, aber zu komplex, um es hier und jetzt auszudiskutieren. Herr Stephan wies darauf hin, dass sich die Verhältnisse auf dem Spielplatz in ähnliche Richtung entwickelten.
- Herr Krenciessa: Für die Grünpflege in den Ortsteilen braucht die Bentwisch GmbH mehr Mitarbeiter. Alternativ müsse man die Arbeiten an Fremdfirmen vergeben.
TOP 6: In einem Gespräch mit Herr Achtenhagen wurde der schlechte Zustand der Feuerlöschteiche im Gewerbegebiet thematisiert.
Am Ballfangzaun des neuen Ballspielplatzes auf dem Schulhof muss ein Blitzschutz nachgerüstet werden.
Der Zuwendungsbescheid für den neuen Kunstrasenplatz liegt vor.
Die Brieftaubenzüchter wollen ihre Verbandstagung in der Sporthalle durchführen.
Der Bau des Radweges zwischen Groß Kussewitz und Poppendorf beginnt im September.
Die Antragslisten für die Wohnbebauung an der L182 sind bereits jetzt dreifach überzeichnet.
Die Straße zwischen Groß- und Klein Kussewitz bleibt noch für ca. drei Wochen gesperrt.
Unter TOP 7 informierten Herr Anders und Herr Dau über ein Bürgerbeteiligungsportal. Dessen Arbeitstitel „Bentwisch räumt auf“ beschreibt grob dessen Ziel und Zweck: Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinde/Amt/Bentwisch-GmbH.
Das könnte eine tolle Sache werden.
Den nachfolgenden TOP 8 bis 12 wurde weitgehend ohne Diskussion zugestimmt.
Die Beratung zu TOP 13 war nicht öffentlich, das Ergebnis ist es nicht: Die Gemeindevertretung stimmte mehrheitlich und auch mit meiner Stimme dem Kauf des Grundstückes der alten Frohnerei in Klein Kussewitz zu.
Es war eine Formalie. Eine mehrheitliche Ablehnung hätte an dem Fakt nichts geändert, denn der Kaufvertrag war bereits rechtskräftig. Zudem war und ist es auch in meinem Sinne, wenn das Grundstück wirtschaftlich genutzt oder als Ausgleichfläche in einen natürlichen Zustand überführt wird. Nur hat das rechtswidrige Handeln der Hauptakteure (Herr Peithmann und Frau Strübing) den Verdacht aufkommen lassen, dass hierbei private Interessen bedient wurden.

Auf dem Weg zum Fahrrad passte mich dann noch Herr Strübing ab und brachte mir seine  „Wertschätzung“ zum Ausdruck. 
Ach ja . . .

Jan Zielke

Samstag, 15. Juni 2019

Antwort der Rechtsaufsicht


"------------------------------------------------------------------------------------------------------"

Bevor ich wieder dazu aufgefordert werde, entferne ich diese Stellungnahme doch mal lieber gleich von selbst. Am Montag werde ich bei der Rechtsaufsicht anfragen, ob ich sie wieder einstellen darf.  /Jan Zielke
 
17. Juni, 15.19 Uhr: Bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde in Güstrow nimmt niemand ab.
Ich mache es kurz: Herr Peithmann hätte in Sachen Alte Frohnerei nicht mitwirken dürfen. Die diesbezüglichen Beschlüsse sind unwirksam und müssen neu gefasst werden. Der Kaufvertrag über das Grundstück bleibt wirksam. Angaben zur rechtlichen Relevanz weiterer Aspekte der ganzen Angelegenheit macht das Schreiben nicht.    /Jan Zielke

Freitag, 24. Mai 2019

Nachlese der Gemeindevertretersitzung vom 23. Mai


Tagesordnungspunkt 2 – die Einwohnerfragestunde:
- Herr Krenciessa regte an, die regelmäßige Mahd des Sportplatzes in Klein Kussewitz an eine Firma zu vergeben. Der Gemeindearbeiter bräuchte dafür jeweils einen ganzen Tag.
- Volker Keller: Alles was zur Rasenmahd zu vergeben ist, sollte der Bentwisch GmbH mitgeteilt werden.
- Ich sprach die schmutzigen Matten im Sportforum an – deren Ersatz ist im Haushaltsplan vorgesehen.
- Frau Ahnfeld: Wie lange wird die Sperrung der Straße An der Hasenheide noch andauern? -wahrscheinlich bis Ende Juni.
- Herr Krüger: In der Nacht von Samstag zu Sonntag wurden auf dem Klein Kussewitzer Sportplatz die Reste des Osterfeuers angezündet. Die Kameraden von der FFW waren umgehend vor Ort. Nun müssen die Brandreste abgefahren werden.
Die Eiche vor dem alten Gutshaus in Klein Kussewitz wurde gefällt. Kerr Krüger hatte sich die Schnittstelle angesehen – sie wies keinerlei Schäden auf. Er möchte deshalb das Baumgutachten sehen, das eine nur noch kurze Überlebendfrist des alten Baumes vorhersagte.
- Herr Neumann sprach erneut das Thema Breitbandversorgung des Dorfgemeinschaftshauses in Klein Kussewitz an.
 TOP 5 – Beschlusskontrolle:  
- In der letzten GV-Sitzung hatte Herr Matthies darauf hingewiesen, dass es auf der Straße ab Sportforum in Richtung Ruch/Häschendorf keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Nun wurde verkündet, dass dort heute ein „Schild“ aufgestellt würde. Was drauf stehen wird konnte keiner so recht beantworten.
- Der Schleichweg zwischen Klein Bentwisch und Klein Kussewitz ist jetzt durch Betonschwellen für Autos unpassierbar gemacht worden.
- Der Auftrag zur Verlegung von Bodenschwellen in Volkenshagen ist ausgelöst.
- Das Problem der Vermüllung des LKW-Parkplatzes am Hanse Center ist offenbar unlösbar.
- Der Problembaum an der Abfahrt nach Öftenhäven ist beseitigt.
Unter TOP 6 berichtete Herr Krüger über seine Teilnahme an einer Anlaufberatung zur Ortsumgehung der B105 im Raum Mönchhagen und Rövershagen. Derzeit ist man mit der Erfassung des Status quo beschäftigt. Der vorgesehene Ablauf: Trassensuche und Planungsanalyse bis Ende 2019, Ende 2020 europaweite Ausschreibung der Planung, vorgesehener Baubeginn 2027. Die Beteiligung der anliegenden Gemeinden sei zugesagt worden.
Unter den TOP 8 und 10 stimmte die Gemeindevertretung dem Erschließungsplan und dem Erschließungsvertrag für das Wohngebiet an der L182 zu. Mit den Erschließungsarbeiten will man im kommenden Juli anfangen. Der Bau des Lärmschutzes und der Mehrfamilienhäuser soll September/Oktober 2019 beginnen
Mit den Einfamilienhäusern soll es ab Frühjahr 2020 losgehen.
TOP 9: Der Fördermittelantrag der Gemeinde für den Bau von Stellflächen an der Kita und dem des Gehweges auf der rechten Seite der Goorstorfer Straße von der Stralsunder Straße zur Kita wurde abgelehnt. Es wird nun ohne gebaut – für 112 042,39 €. Die Arbeiten könnten noch dieses Jahr fertig werden.
Die Billigung der Jahresrechnung für 2016 (TOP 7) sowie eine Tischvorlage zur Abrechnung des FSV Bentwisch stellten keine Hürde dar.

Ich wurde heute, am 28. Mai um 14.44 Uhr vom Amt aufgefordert, den Teil meines Beitrages vom 23. Mai, der sich nichtöffentlich mit dem Thema alte Frohnerei beschäftigte, mit Verweis auf § 23 (6) KV zu entfernen. Das tue ich hiermit.    /Jan Zielke

Ergänzung: § 23 (6) KV Mecklenburg-Vorpommern: „Die Gemeindevertreter sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Gemeindevertreter dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats fort.“

Mittwoch, 15. Mai 2019

Vorschau auf die Sitzung der GV am 23. Mai 2019


Auch wenn es die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor der Kommunalwahl ist - diese Tatsache allein wäre kein Grund für eine Vorschau.
Der Grund für diesen Beitrag ist ein anderer - in der Tüte mit den Beschlussvorlagen fehlt etwas. Es ist der Vertrag über die Verpachtung des ca. 47 000 Quadratmeter großen Grundstücks der alten Frohnerei, abgeschlossen zwischen dem früheren Eigentümer und der Person, die seit dem 1. Januar 2018 dort Pächter ist. Dieser Vertrag war nebst Pachtbedingungen von der Gemeinde beim Kauf zu übernehmen. Wir „gewöhnlichen“ Gemeindevertreter wussten weder von einem Pachtvertrag und noch weniger von dessen Inhalt. Dabei sollte es als normal gelten, dass Gemeindevertreter wissen, wofür oder wogegen sie die Hand heben. Wenn ich im Laden etwas kaufe, will ich ja schließlich auch wissen, was in dem Karton drin ist.
Vielleicht haben Sie es in dem Beitrag zur GV-Sitzung von 2. Mai 2019 gelesen: Frau Strübing räumte ein, die Gemeindevertretung über das Pachtverhältnis nicht informiert zu haben, sagte aber die Herausgabe des Pachtvertrages an die Gemeindevertreter zu. 
Aber nun ist er nicht in der Tüte! Und vor der Wahl kommen wir nicht mehr zusammen. Und danach vielleicht auch nicht!

Ich kenne mittlerweile die Bedingungen des Vertrages. Mir scheint, mehr kann sich ein Pächter nicht wünschen. Ist ja klar, der Anbieter des Grundstückes suchte schon lange nach einem Käufer und hatte nun kurzfristig einen Kunden in Aussicht.
Der Pächter – vielleicht haben Sie es schon geahnt - ist seit Januar 2018 (dem Datum der Fusion mit Klein Kussewitz) der Vorsitzende des Bauausschusses und Mitglied der Gemeindevertretung Bentwisch Harald Peithmann.
Der selbe Herr Peithmann, der den Mitgliedern seines Bauausschusses am 8. August 2018 in Abwesenheit von Öffentlichkeit ein Kaufangebot erläuterte, welches er anschließend dem Protokollanten vom Amt aushändigte. Dabei von dem Pachtvertrag kein Wort!
In den nachfolgenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22. November 2018 sowie der Gemeindevertretung am 
6. Dezember 2018, in der der Kauf des Geländes beschlossen wurde: Von Pacht und Pachtvertrag kein Wort!
Der Beschlussvorschlag 2 blieb unbeachtet und außen vor, der vor dem Kauf des Grundstückes die Erstellung eines Verkehrswert-
gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen vorsah.
Die Beschlüsse beider Sitzungen wurden nichtöffentlich gefasst - trotz § 29 (5) KV Meck.-Pom.: Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
Seit wann verstößt der Kauf eines Grundstückes „als Ausgleichsfläche für zu erbringende Grünausgleichsmaßnahmen“ durch die Gemeinde gegen Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner?
Am 4. April 2019 behandelte die Gemeindevertretung (natürlich wieder nichtöffentlich) die Sicherung und Beräumung des Grundstückes der alten Frohnerei für ca. 19 000 Euro. Dabei wurde dann erstmals und zufällig die Verpachtung und der Pächter offenbar.

Sollten Sie jetzt meinen, ich wolle mit dem Zeug hier so kurz vor der Wahl Herrn Peithmann eins reindrücken: Nein, das will ich nicht.
Richtig ist, dass wir ein, vorsichtig ausgedrückt, sehr distanziertes Verhältnis haben. Aber ich sehe durchaus Herrn Peithmanns Intelligenz, Fach- und Sachkunde, seinen Charme, und wie er durch Sitzungen des Bausschusses leitet ist beispielhaft. Und natürlich darf auch Herr Peithmann als Ausschussvorsitzender und Gemeinde-
vertreter, wie jeder andere auch, mit der Gemeinde Geschäfte machen. Nur gibt es eben ein „Aber. . .“

Und das mit dem Pachtvertrag wurde eben erst am 4. April und nur „versehentlich“ bekannt. Eher ging also nicht.

Jan Zielke

Freitag, 3. Mai 2019

Nachlese der GV-Sitzung vom 2. Mai


TOP 3 der Tagesordnung – die Einwohnerfragestunde:
- Herr Krenciessa: Wann wird in Groß Kussewitz gemäht? – ans Amt.
Mit den abgebrochenen Eschen am Abzweig in Richtung Oeftenhäven ist noch nichts passiert: Der Eigentümer wurde angeschrieben und aufgefordert, den Missstand zeitnah zu beseitigen.
- Herr Matthies: Auf dem kurvenreichen Landweg vom Sportplatz in Richtung Ruch gibt es nach dem Ortseingangsschild keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gefahr für Fußgänger.
- Herr Neumann: Autos nutzen den „Schleichweg“ zwischen Klein Bentwisch und Groß Kussewitz.
- Volker Keller sprach noch mal die Grünanlagen an der Stralsunder Straße bei den Häusern Nr. 1 bis 8 an: Am 6. Mai soll es losgehen.
Weiterhin wollte er wissen, wie es um die Fördermittel für die Feuerwehrkampfbahn steht: Das ist im Prüfverfahren. Bis zum Bescheid kann es bis zu einem Jahr dauern.
- Herr Dreher mahnte wieder die fehlenden Fahrbahnschwellen in Volkenshagen an: Die beiden zuständigen Mitarbeiter im Amt sind derzeit im Urlaub.
- Volker Keller forderte solche Schwellen als Aufpflasterungen auch für Klein Bartelsdorf: Frau Strübing: So weit sind wir noch nicht. Das soll im Bauausschuss besprochen werden.
TOP 5 - Beschlusskontrolle:
- Der von Harry Kleist geforderte Fußgängerüberweg über die Stralsunder Straße in Höhe der Goorstorfer Straße ist beantragt.
- Die schlimmen Zustände auf dem LKW-Parkplatz bei Kaufland: 
Da läuft derzeit nichts, denn der Ahnder des Amtes ist krank.
- Die Babymatte auf dem Mehrgenerationenspielplatz wurde (wahrscheinlich mutwillig) beschädigt. Die Reparatur dauert wohl einige Zeit.
- Einige eingehendere Ausführungen machte Frau Strübing zur Behandlung von TOP 14 der Sitzung der GV vom  4. April zur alten Frohnerei in Klein Kussewitz. Damals war in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden, das Gelände sichern und beräumen zu lassen (Kosten: 19 000 Euro). Dabei rutschte durch, dass dieses Grundstück bereits einen Pächter hat. Dieser Pachtvertrag wurde am 1. Januar 2018 (mit Gültigwerden der Vereinigung von Bentwisch und Klein Kussewitz) zwischen dem damaligen Besitzer und dem neuen Pächter geschlossen (dessen Namen ich natürlich nicht nenne). Beim Kauf des Grundstückes durch Bentwisch im Oktober 2018 war dieser Pachtvertrag mit Pächter von der Gemeinde zu übernehmen. 
Frau Strübing ziemlich wörtlich: „Dass der Pachtvertrag übernommen werden musste, darüber hatte ich, glaube ich, nicht informiert.“ 
Nein, nicht nur das. In keiner Ausschusssitzung oder der Gemeindevertretung war bis dahin von einem bestehenden Pachtverhältnis die Rede.
Aber ich erinnere mich noch, wie Herr Peithmann im Frühjahr 2018 informell nach einer öffentlichen Sitzung – wahrscheinlich des Bauausschusses - davon sprach, er habe über einen Kontakt erfahren, dass das Gelände zum Verkauf stehe und er der Gemeinde riet, es zu kaufen.
Ich habe beim Amt Auskunft zu Einzelheiten der Angelegenheit gestellt und hoffe, diese bald zu bekommen. Frau Strübing sicherte auf Bitte einiger Gemeindevertreter Kopien des Pachtvertrages zu, wobei sie nicht den Hinweis vergaß, dass dieser „nicht öffentlich“ sei.
Logisch, dass zu dem Kaufvertrag (Berichtigung 4.5.19, 19.10 Uhr: gemeint ist natürlich der Pachtvertrag!) auch die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sowie Pachten und Fristen gehören. Ich gehe davon aus, dass das Frau Strübing ebenso sieht, denn darauf kommt´s ja an.
Unter TOP 7 bestätigte die Gemeindevertretung den Kameraden Christoph Kamienke als stellvertretenden Gemeindewehrführer und Frau Strübing ernannte ihn zum Ehrenbeamten.
TOP 8 – die Jahresrechnung für 2016 der damals noch zum Amt Carbäk gehörenden Gemeinde Klein Kussewitz: Da hierfür vom Amt Carbäk nichts vorgelegt wurde und keine Zuarbeit erfolgte, musste diese durch das Amt Rostocker Heide erarbeitet werden. Der Aufwand wird dem Amt Carbäk in Rechnung gestellt.
Die TOP 9 bis 16 gingen entsprechend den Empfehlungen der Ausschüsse über die Bühne.   /Jan Zielke

Freitag, 23. November 2018

Nachlese der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22. November


Offensichtlich hatte Frau Strübing in Erwartung eines langen Abends den Sitzungsbeginn von üblicherweise 19 Uhr auf 18 Uhr vorgezogen. Prompt kamen einige Ausschussmitglieder um eine Stunde zu spät.
Tagesordnungspunkt 5 – die Haushaltssatzung für 2019: 
Der Haushalt war für mich schon immer ein schwer verdaulicher Brocken. Dagegen ist das Telefonbuch der reinste Kriminalroman. Gibt es denn keinen Weg, dass sich unsere Bürgermeisterin und ehemalige Kämmerin und die jetzige Kämmerin im Vorfeld der jeweiligen Sitzung schon mal zusammensetzen, um gemeinsam Ungereimtheiten auszuräumen? Es bliebe sicher auch dann noch genug Diskussionsstoff übrig. Und wir hätten zuhause vielleicht noch was vom Abend.
Zu den Hauhaltspositionen der freiwilligen Feuerwehr waren einige Kameraden gekommen und sprachen ausstehende Investitionen für Klein Kussewitz an, von denen nichts in dem Konvolut steht.

Die meisten anderen Tagesordnungspunkte waren bereits Thema des Sozial- und des Bauausschusses und die Ausschussmitglieder schlossen sich deren Empfehlungen an. Sie sollen hier nicht erneut durchgekaut werden.
Für viele vielleicht nicht uninteressant - TOP 12 - die Änderung der Hundesteuersatzung: Die Empfehlung von Harry Kleist und Herrn Krenciessa, die Hundesteuersätze für Bentwisch durch Bildung des Mittelwertes der Sätze der Gemeinden des Amtes zu errechnen, fand die Zustimmung der Mehrheit.
Ab 2019 soll jeder erste Hund 24 Euro, ein zweiter 48, der dritte und jeder weitere 60 Euro im Jahr kosten. Jeder „gefährliche“ Hund schlägt mit 96 Euro zu Buche – immer unter dem Vorbehalt, die GV stimmt dem am 6. Dezember zu. Durch die Teilbarkeit durch 12 ergeben sich glatte Monatsbeträge.

Bei den TOP 16 bis 18 des nichtöffentlichen Teils ging es erneut um die Anträge von Eltern um Ausnahmegenehmigungen für die Einschulung ihrer Kinder an Schulen in Rostock und Rövershagen. Die Diskussion ermöglichte wieder seltene und interessante Einblicke in die Köpfe und Herzen einiger der Anwesenden. Für die habe ich dann doch gern die drei Stunden und 45 Minuten bis 21.45 Uhr ertragen.
Mal schauen, wie die GV am 6.12. entscheidet.

Jan Zielke

Ergänzung 24. November: In der Sitzung hatte ich bemängelt, dass TOP 14 – der Beschluss über den Erwerb des Grundstückes der alten Frohnerei in Klein Kussewitz - mit Verweis auf § 4 (2) Nr. 3 der Hauptsatzung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gerutscht war. Dabei wurde der nachfolgende Satz übersehen, in dem steht, dass die Öffentlichkeit zugelassen ist, wenn „keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen“ sind.
Das ist sicher keine Katastrophe. Aber der Nachsatz sollte in Zukunft beachtet werden.