Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Donnerstag, 21. September 2023

Einwohnerversammlung in Klein Kussewitz!

Für Donnerstag, den 5. Oktober um 19 Uhr ist im Dorfgemeinschaftshaus Klein Kussewitz eine Einwohnerver-
sammlung zum Thema Windkraft, Ortsumgehung B105 und Industriegebiet „Poppendorf Nord“ angekündigt. Anmeldungen werden über info@bentwisch-gmbh.de oder 0381 66098013 erbeten.

Mittwoch, 10. Februar 2016

Windmühlen – Einwohnerversammlung


In einem Kommentar zu meinem Beitrag vom 5. Februar wird mir unter anderem vorgeworfen, keine Initiative zur Einberufung einer Einwohnerversammlung zum Thema Windenergieanlagen ergriffen zu haben. Das ist leider richtig, und es wird auch dadurch nicht besser, dass ich mit diesem Versäumnis nicht allein dastehe.
Ich habe mich kundig gemacht. Die Eingangsfrist 4. März für Stellungnahmen und Einwendungen gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für die betroffenen Gemeinden. Bis dahin ist ausreichend Zeit.
Ich werde also unsere Bürgermeisterin anschreiben und anregen, möglichst kurzfristig eine außerordentliche GV-Sitzung einzuberufen und die betroffenen Bürger dazu einzuladen.
Solange ein Beschluss noch nicht umgesetzt ist, kann man ihn aufheben und einen neuen fassen.
Jan Zielke
 
16. Februar: Frau Strübing lehnt eine außerordentliche GV-Sitzung zum Thema Windeignungsgebiet ab: der Beschluss kam ordnungsgemäß zustande; die Bürgerinnen und Bürger wurden informiert; die Erschienenen erhielten Rederecht; Sie kennen ihre Rechte und können Einwände und Hinweise beim Planungsverband einbringen.    /Zielke

Freitag, 5. Februar 2016

Nachlese der Gemeindevertretersitzung vom 4. Februar


Um es für die drei Gäste aus Albertsdorf nicht so spannend zu machen, wurde der Tagesordnungspunkt 20 zu den Windkraftanlagen auf Antrag von Volker Keller vorgezogen.
Gleich vorweg: Mit 6 zu 3 Stimmen sprachen sich die Gemeindevertreter für den Erhalt des Eignungsgebietes für Windkraftanlagen aus.
Die Übernahme der wörtlichen Argumentation des Betreibers der Anlagen Dr. Beel als Beschlussvorschlag 2 sei ein Versehen des Amtes gewesen. Das mit der nicht einberufenen Einwohnerversammlung „heilte“ man, indem man den drei Albertsdorfern Rederecht erteilte. Herr Fuhrmann nutzte es und meinte, die von den derzeit betriebenen Anlagen verursachten Geräusche seien schon im Grenzbereich des Hinnehmbaren. Die solle man auslaufen lassen. 
Es nützte nichts. Man will sich für die Zukunft die Windkraft nicht verbauen; um die Gemeinde voran zu bringen brauche man die Steuern (Dr. Beel: derzeit mehr als 30 000 Euro jährlich – bei einem Gemeindeetat von über 3 Millionen!). Und die Gemeindevertretung wird schon dafür sorgen, dass es für die Anwohner nicht zu schlimm wird.
Wer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist kann bis zum
4. März beim Regionalen Planungsverband dazu Stellung nehmen.
Email genügt.
Wenn ich dort wohnte wüsste ich, was ich täte.

Unter TOP 6 berichtete die Bürgermeisterin
- zum wiederholten Male darüber, dass der Winterdienst bisher schlecht durchgeführt wurde. Dazu sollten auch die Verträge mit den Dienstleistern überarbeitet werden.
- Das Dach des neuen Anbaus der Feuerwehr ist nun endlich dicht.
- Der Bau des Gemeindehauses macht Fortschritte. Am 1. April soll Eröffnung sein. Bis dahin wird für die Einrichtung ein griffiger und pfiffiger Name gesucht!
- Die Evaluation der Schule ist abgeschlossen. Dabei fiel der häufige Wechsel im Kollegium der Lehrerinnen auf. Derzeit wird die Schule von Frau Lübke aus Graal-Müritz geleitet. Sie wird mindestens bis zum 1. August bleiben und dabei gleichzeitig als Sozialpädagogin tätig sein. Dann wird die Stelle neu ausgeschrieben und Frau Lübke kann sich auch bewerben. 
Die Stimmung an der Schule sei gut.
- Herr Muderak hat sich die schlecht entwässerte Stelle vor dem Haus Stralsunder Str. 9a angesehen. Da kann man was machen.
- Das Kellergewölbe der Kita ist trotz der Sanierung vor einigen Jahren stark durchfeuchtet. Hier muss auf Pfusch geprüft werden.
- Am Neubau der Feierhalle gibt`s Nässeschäden.

Zur Fusion mit Klein Kussewitz (TOP 7) fällt mir nichts ein. Das klemmt noch immer.

TOP 8: Bentwisch hat die Gestaltungssatzung aufgehoben. Sie machte keinen Sinn mehr, denn in der Vergangenheit wurden zu viele Ausnahmen zugelassen.

TOP 16: Die Kosten für Kindertagespflege werden sich rückwirkend zum 1.1.2016 um maximal  3,03 Euro pro Monat erhöhen.

TOP 17: In der Krippe sinken die Elternanteile der Kosten je nach Platzart um 5,82 bis 2,22 Euro; in Kita und Krippe steigen sie um 
0,57 bis 1,80 Euro.

Jan Zielke

Sonntag, 31. Januar 2016

Windenergie in Bentwisch


In dem Beitrag vom 22. Januar zur letzten Sitzung des Hauptaus-
schusses habe ich bereits über das Eignungsgebiet für Windkraftanlagen bei Albertsdorf berichtet. 
Am 4. Februar soll die Gemeindevertretung unter Punkt 20 darüber entscheiden.

Bei Google Earth kann man recht genau die einzelnen Abstände der Windmühlen zur umliegenden Wohnbebauung ausmessen:
Kastanienhof (steht derzeit zum Verkauf): 330 bis 420 m
Ehemalige Pension Schneider an der L182: 380 bis 1000 m
Albertsdorf: 550 bis 1000 m
Klein Bentwisch: 860 bis 1050 m
Straße Am Berg: die südliche Mühle 960 m
Damit erfüllt keine der Windkraftanlagen die künftig geltenden Abstandskriterien von mindestens 1000 m zu Wohn- und Mischgebieten und 800 m zu Einzelhäusern.
Betreiber der Anlagen ist Dr. Klaus Beel. Dr. Beel ist Mitglied der Wirtschaftlichen Vereinigung Bentwisch. Er konnte in der Sitzung des Hauptausschusses seine Auffassung umfassend erläutern. Seine schriftliche Stellungnahme wurde wörtlich in den Beschluss-
vorschlag 2 aufgenommen, der sich gegen die Streichung des Windeignungsgebietes ausspricht.  

Ich halte es für mehr als bedenklich, einer Seite Einfluss auf die Entscheidung zu ermöglichen, ohne auch die andere Seite zu hören und sie über deren mögliche Konsequenzen zu informieren – die Eigentümer des Kastanienhofes und der ehemaligen Pension Schneider sowie die Einwohner von Albertsdorf und Klein Bentwisch.                                       

Jan Zielke

Freitag, 22. Januar 2016

Nachlese der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Januar


Tagesordnungspunkt 5 befasste sich mit den vier Windenergieanlagen nördlich von Albertsdorf.
Früher waren Windkraftanlagen weit kleiner als moderne heutige Anlagen. Deshalb waren damals auch keine so großen Abstände zur Wohnbebauung notwendig wie heute.
Im aktuellen Entwurf zur Überplanung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ist vorgesehen, das Gebiet zu streichen, auf dem die vier Anlagen seit 1995 stehen. Ihr Abstand zu Albertsdorf beträgt nur ca. 550 Meter, zu Klein Bentwisch sind es etwa 850 Meter. Weil die Anlagen Bestandsschutz haben, dürften sie aber weiterhin unbegrenzt gewartet, repariert und unverändert weiterbetrieben werden. Ein Ersatz durch neue Anlagen oder ihre Aufrüstung ist jedoch nicht möglich. Letzteres macht die Streichung als Eignungsgebiet wirksam.
Die Gemeinde muss darüber entscheiden, ob sie der Streichung mit allen Folgen zustimmt oder sie ablehnt.
Bei Aufrechterhaltung des Status als Eignungsgebiet dürfen die bestehenden Anlagen natürlich ebenfalls weiter betrieben werden. Dann könnte der Windmüller aber auch beantragen, die alten Anlagen abzubauen und dafür neue größere und stärkere Anlagen zu errichten - auch wenn die dann geltenden Abstände zur Wohnbebauung von 1000 Metern erheblich unterschritten werden.
Darüber zu entscheiden liegt bei der Gemeindevertretung Bentwisch.
Gestern gab es viele und auch nachvollziehbare Argumente für den Erhalt als Eignungsgebiet: bisher keine Störwirkungen und keine Beschwerden, alle Werte werden eingehalten, jährlich 30 000 Euro Gewerbesteuer, positive Perspektiven für die lokale Energieversorgung, Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde.
Ich bin durchaus für regenerative Energien. Und ich sage auch nicht: Windmühlen gern überall, nur nicht bei mir. 
Aber ich weiß auch, dass Geld ein großer Verführer ist.
Der Ausschuss sprach sich mit vier Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung gegen die Streichung aus. 
Wir werden sehen, was die GV am 4. Februar sagt.
Das letzte Wort hat der Planungsverband Region Rostock. Er kann sich über unser Votum hinwegsetzen.

TOP 7: Der Gebietsänderungsvertrag Bentwisch/Klein Kussewitz
Es ist fast schon eine unendliche Geschichte. Der vorerst letzte Akt war, dass Herr Zerbe als Leitender Beamter des Amtes Rostocker Heide Widerspruch gegen den Beschluss unserer Gemeinde zum Gebietsänderungsvertrag vom 18. Dezember eingelegt hatte. 
Dessen Tenor: Man könne den anderen Gemeinden des Amtes nicht abverlangen, dass sie die „Ablösesumme“ von vielen Tausend Euro (deren Höhe noch nicht ausverhandelt ist) an das Amt Carbäk für die Herauslösung von Klein Kussewitz mitbezahlen sollen. Juristisch nenne man das einen Vertrag zu Lasten Dritter. Und das gehe nicht.
Der stellvertretende Bürgermeisters Andreas Krüger von Klein Kussewitz gab der Diskussion die notwendige Fahrt. Und endlich wurde es mal ausgesprochen: Es bezahlt, wer bestellt. Wenn Bentwisch und Klein Kussewitz zusammen kommen wollen, dann müssen sie auch die Kosten tragen.
Vielleicht wird’s ja doch noch was.

Unter Sonstige Informationen sprach Frau Strübing den unzureichenden Winterdienst besonders auf den Gehwegen an. Da muss das Amt kontrollieren und notfalls ahnden.
§ 6 der Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Schnee, Eis und Glätte wochentags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr zu beseitigen sind. Verantwortlich sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.

Jan Zielke