Die Tagesordnung war mit 9 Punkten überschaubar.
5. Im Gemeindegebiet soll es Wahlwerbung nur noch entlang der
L 182, der Stralsunder Straße sowie der Hansestraße bis vor ehemals „Real“ geben.
Die Anzahl der Plakate pro Partei wird auf max. 10 begrenzt.
6. Ab sofort wird der Quadratmeter Gewerbefläche im Gewerbegebiet nur noch 18 Eu kosten.
7. Die Hundesteuer: Hier geht’s nicht um mehr Geld sondern um political correctness.
Will heißen: In den Text der Satzung wird die „weibliche Form“ eingeführt. Es wird also künftig nicht nur einfach Hundehalter sondern auch Hundehalterinnen geben.
Wer hätte das gedacht!
8. habe ich im Detail nicht richtig mitbekommen. Es ging um eine ev. Stundung der Straßenausbaubeiträge für den Neubau der Goorstorfer Straße. Wer zu diesem Punkt genaueres wissen will sollte mal im Amt anrufen.
Für mich von persönlichem Interesse war Punkt 9:
Für ein Grundstück der Gartenanlage zwischen den Häusern Stralsunder Str. 10 bis 11b und dem Wiesengrund wurde eine Bauvoranfrage zum Bau eines Zweifamilienhauses gestellt.
Die Ablehnung erfolgte u. A. mit Hinweis auf den Beschluss der GV vom 19.8.2010, mit dem den Pächtern der Gartengrundstücke der Bestand der Pachtverträge zugesichert worden war. Zudem wolle man aus städtebaulicher Sicht keine Bebauung in 3. Reihe.
Als das Thema vor zwei Jahren schon mal hoch kochte, hieß es von einigen Seiten, wir Pächter müssten uns nicht beschweren, denn wir hätten unsere Grundstücke ja auch kaufen können.
Da in der heutigen Sitzung diesbezüglich immer noch etwas Unsicherheit herrschte, hänge ich hier mal den Ablehnungsbescheid des Amtes zu meinem Kaufantrag an. /Jan Zielke
Hallo Herr Zielke,
AntwortenLöschenzum von Ihnen geschilderten Punkt 9 möchte ich folgendes sagen. Jeder, der sich in der Gegend etwas auskennt weiß, das es sich um des Grundstück Im Wiesengrund 18a von Herrn ……. handelt. Er hat es damals, dank Zuwegung, als Bauerwartungsland kaufen können. Das Grundstück gehört also keineswegs zu einer "Gartenanlage" nur weil benachbarte Pachtflächen größtenteils als Gärten genutzt werden.
Angeblich hat Herr ……. damals versucht weitere Teilstücke aus dem Flurstück 80/110 zu erwerben. Die GV hat aber am 19.08.2010 beschlossen, das die bestehenden Pachtverträge auf dem Flurstück 80/110 bestehen bleiben sollen.
Jetzt will Herr ……. auf seinem vorhandenen Grundstück bauen. Eine Ablehnung erfolgt aber u.A. mit dem Hinweis auf oben erwähnten Beschluß der GV vom 19.08.2010?
Wo ist denn da der Zusammenhang? Selbst wenn Herr ……. auf seinem Grundstück bauen darf, ändert sich doch nichts an den Pachtverträgen benachbarter Grundstücke.
Werter Anonymus, Ihr Kommentar ist bereits um 15.34 Uhr eingegangen. Ich habe mir erlaubt, den Namen durch Pünktchen zu ersetzen und ihn ansonsten unverändert, aber nun natürlich zeitversetzt zu veröffentlichen.
AntwortenLöschenDie von Ihnen gestellten Fragen kann ich nicht beantworten. Ich verfüge weder über die Unterlagen, die den Mitgliedern des Hauptausschusses vorlagen noch über den Text der Bauvoranfrage. /Jan Zielke
Werter Herr Zielke,
AntwortenLöschenauch ich sehe da keinen Zusammenhang. Selbst die Aussage "Man wolle aus städtebaulicher Sicht keine Bebauung in 3. Reihe" halte ich für recht fraglich.
3.Reihe zählt für ein Grundstück mit eigener Zufahrt doch wohl nicht. Zum Punkt städtebauliche Sicht kann ich mich nur daran erinnern, das die Gemeinde noch vor kurzer Zeit der Errichtung von mehreren Häusern auf dem gesamten Areal der "ehemaligen Kleingärten" positiv gegenüber stand.
Nun will jemand dort auf seinem Land bauen, wenn das Bauobjekt optisch in die Gegend passt verstehe ich die ablehnende Haltung der Gemeine nicht. Zumal futuristische Bauobjekte, die mit unter Schwimmhallen gleichen ohne Probleme den Punkt "städtebauliche Sicht" bestehen.