Jetzt geht’s los mit dem Straßenbau in Klein Barteldorf. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben und an die STRABAG vergeben. Sie sollen am 30. September abgeschlossen sein.
Am Freitag (also heute) erfolgt die Vermessung der Bauachse
und der Schächte. Kommenden Montag wird die Baustelle eingerichtet und am
Dienstag rattern dann die Maschinen und fräsen die Straße ab. Bis zum Freitag (22.
Juli) soll im Ort die Drainrohrleitung verlegt werden. Das erfolgt Stück für
Stück. Nur unmittelbar dort, wo gerade die Rohre verlegt werden, ist die Straße
gesperrt. Davor und dahinter bleibt sie befahrbar. So haben die Anwohner auch
während der Arbeiten über den Weg entlang der Bahn oder über den
Kleinbartelsdorfer Weg Zugang zu ihren Gehöften.
Am nächsten Wochenende soll die Straße
wieder durchgängig befahrbar sein.
Einschränkungen wird es dann noch mal geben, wenn die
Asphaltdecke drauf kommt und die Borde gesetzt werden.
Die Arbeiten vor Ort leitet der Polier Kröger, der auch als
Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Anwohner werden gebeten, ihre
Mülltonnen mit Name und Hausnummer zu kennzeichnen, damit sie richtig
zugeordnet werden können.
Harry Kleist machte auf den Zufluss von Regenwasser von der
Straße aus Richtung Neuendorf und vom Stadtweg aufmerksam, der sich in der
Senke in Klein Bartelsdorf sammelt und besonders im Winter zur Gefahr für den
Verkehr wird. Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, dieses Problem gleich mit zu
lösen. Herr Muderak wird sich das noch mal ansehen.
Ein Anwohner befürchtet eine Erhöhung des Durchgangsverkehrs durch
Parzellenbesitzer der Gartenanlage „Carbäk“ und fragte, ob die Straße an der
Gemarkungsgrenze nicht abgepollert werden könnte. Frau Patza vom Bauamt: Das
hätte ungünstige beitragsrechtliche Konsequenzen. Aber man könne eventuell beantragen,
die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Die Anliegerbeiträge werden erst nach Abschluss der
Bauarbeiten und der Klärung der Eigentumsverhältnisse erhoben, und das kann
dauern. Frau Patza hat überschlagen, dass mit ca. 2,30 Euro pro Quadratmeter
Fläche (bis zu einer Tiefenbegrenzung von 50 Metern von der Straße) zu rechnen
ist. Hat das auf dieser Fläche stehende Haus mehrere Geschosse erhöht sich der
Beitrag um – wenn ich es richtig verstanden habe – ein Drittel. Alles was
jenseits der Tiefenbegrenzung von 50 Metern liegt kostet erheblich weniger, es
sei denn, darauf steht ein „Gebäude“ mit einem Rauminhalt von mehr als 12
Kubikmetern. Frau Patza: „Manch einer hat da schon seinen Schuppen auf dem
Grundstück verschoben.“
Jan Zielke
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