Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Freitag, 15. Juli 2016

Einwohnerversammlung vom 14. Juli zum Straßenbau in Klein Bartelsdorf


Jetzt geht’s los mit dem Straßenbau in Klein Barteldorf. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben und an die STRABAG vergeben. Sie sollen am 30. September abgeschlossen sein.

Am Freitag (also heute) erfolgt die Vermessung der Bauachse und der Schächte. Kommenden Montag wird die Baustelle eingerichtet und am Dienstag rattern dann die Maschinen und fräsen die Straße ab. Bis zum Freitag (22. Juli) soll im Ort die Drainrohrleitung verlegt werden. Das erfolgt Stück für Stück. Nur unmittelbar dort, wo gerade die Rohre verlegt werden, ist die Straße gesperrt. Davor und dahinter bleibt sie befahrbar. So haben die Anwohner auch während der Arbeiten über den Weg entlang der Bahn oder über den Kleinbartelsdorfer Weg Zugang zu ihren Gehöften.
Am nächsten Wochenende soll die Straße wieder durchgängig befahrbar sein.
Einschränkungen wird es dann noch mal geben, wenn die Asphaltdecke drauf kommt und die Borde gesetzt werden.

Die Arbeiten vor Ort leitet der Polier Kröger, der auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Anwohner werden gebeten, ihre Mülltonnen mit Name und Hausnummer zu kennzeichnen, damit sie richtig zugeordnet werden können.

Harry Kleist machte auf den Zufluss von Regenwasser von der Straße aus Richtung Neuendorf und vom Stadtweg aufmerksam, der sich in der Senke in Klein Bartelsdorf sammelt und besonders im Winter zur Gefahr für den Verkehr wird. Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, dieses Problem gleich mit zu lösen. Herr Muderak wird sich das noch mal ansehen.

Ein Anwohner befürchtet eine Erhöhung des Durchgangsverkehrs durch Parzellenbesitzer der Gartenanlage „Carbäk“ und fragte, ob die Straße an der Gemarkungsgrenze nicht abgepollert werden könnte. Frau Patza vom Bauamt: Das hätte ungünstige beitragsrechtliche Konsequenzen. Aber man könne eventuell beantragen, die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren.

Die Anliegerbeiträge werden erst nach Abschluss der Bauarbeiten und der Klärung der Eigentumsverhältnisse erhoben, und das kann dauern. Frau Patza hat überschlagen, dass mit ca. 2,30 Euro pro Quadratmeter Fläche (bis zu einer Tiefenbegrenzung von 50 Metern von der Straße) zu rechnen ist. Hat das auf dieser Fläche stehende Haus mehrere Geschosse erhöht sich der Beitrag um – wenn ich es richtig verstanden habe – ein Drittel. Alles was jenseits der Tiefenbegrenzung von 50 Metern liegt kostet erheblich weniger, es sei denn, darauf steht ein „Gebäude“ mit einem Rauminhalt von mehr als 12 Kubikmetern. Frau Patza: „Manch einer hat da schon seinen Schuppen auf dem Grundstück verschoben.“

Jan Zielke

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