Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Mittwoch, 19. April 2017

Nachlese der GV-Sitzung vom 18. April


Tagesordnungspunkt 4: „Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufnahme von Verhandlungen mit der Hansestadt Rostock über Ausgleichszahlungen zur Erreichung der Bestätigung des B-Planes Nr. 21 durch die Hansestadt Rostock
Es war schon mehrfach ein Thema: Bentwisch möchte auf einer Fläche von ca. 6,1 ha nordwestlich der L182 (hinter der „Hasenheide“) Wohnungen bauen lassen (ca. 45 Einheiten). Rostock hat was dagegen und beruft sich auf eine 3%-Regel (die Zeitungen schrieben mehrfach darüber). Die würden wir damit überschreiten. Mit jährlichen Zahlungen von 1000 Euro pro neuem Einwohner an Rostock könnten wir uns jedoch von dieser Regel freikaufen.
Die Bürgermeisterin möchte mit Rostock verhandeln, ob man sich dort mit einer Einmalzahlung zufrieden geben würde.
Auf Einzelheiten der Beschlussvorlage und der gestrigen Diskussion gehe ich hier nicht ein. Wir haben uns darauf geeinigt, die Bürgermeisterin mit diesen Verhandlungen zu beauftragen und Rostock einen sechsstelligen Betrag anzubieten, den ich hier aber nicht nenne.
Im Nachhinein ging mir noch einiges durch den Kopf: Von diesen gut 6 Hektar gehören ein Drittel der Hansestadt Rostock, zwei Drittel sind in Privatbesitz. Letztere 4 ha = 40 000 Quadratmeter kosten derzeit als Ackerland laut Vorlage 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter. Allein durch die von der Gemeinde vorgesehene B-Planung wird dieses Land zu Bauerwartungsland/Rohbauland und erfährt einen Wertzuwachs auf ca. 50 Euro/Quadratmeter - ein Lottogewinn!
Es gibt also zwei Parteien, die ein Interesse daran haben, dass Rostock der Bestätigung unseres B-Planes Nr. 21 nicht mehr im Wege steht: Die Gemeinde einerseits und die derzeitigen Eigentümer der Grundstücke auf der anderen Seite. 
Sollten letztere dann nicht auch an der Einmalzahlung beteiligt werden?

Den Beschlussvorschlägen der TOP 5 und 6 folgte die Gemeindevertretung weitgehend ohne Diskussion. 

Jan Zielke

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