Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Donnerstag, 20. September 2018

Nachlese zur Bauausschusssitzung vom 19 September


Zur Straße Am Sportplatz:
Das war mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie bei uns Demokratie gelebt wird. Herr Peithmann steuerte gekonnt durch den Tagesordnungspunkt, indem mit möglichst vielen Worten aber wenig Substantiellem über anteilige Anliegerbeiträge und ähnliches gesprochen wurde. So bleibt dann weniger Zeit für unbequeme Fragen. Hut ab!
Gebaut werden soll eine Einbahnstraße mit Gehweg. 
Zur Verkehrsberuhigung  sind drei der sonst so verschrienen drei Aufpflasterungen vorgesehen.
Aber dann, so kann man sicher sein, wenn alles fertig ist wird Herr Peithmann für einen Poller „kämpfen“!
Grundlage all dessen, worüber gesprochen wird und was noch am 
2. Oktober (Berichtigung: am 4. Oktober) in der Gemeindevertretung abgesegnet werden soll, ist der Fördermittelantrag der Gemeinde vom 19.9.2016. Dieser bezieht sich ausdrücklich nur auf das Straßenstück von der Feuerwehr bis zum Beginn der „Trampelpfades“, der dann weiter bis zur Straße An der Hasenheide führt, sowie die Stichstraßen.
In der jetzigen Beschlussvorlage vom 19. September wird auf den Gemeindevertreterbeschluss VBE/708/139/2017/GBE Bezug genommen, mit dem Voss & Muderak am 17.5.2017 den Planungsauftrag für dieses Bauvorhaben erhielt.
In der Niederschrift zu dieser GV-Sitzung aus dem Mai 2017 findet sich zu diesem Tagesordnungspunkt 6 auf Seite 10 folgende interessante Ergänzung:
Der Bauausschuss hat zur Klarstellung des Planungsauftrages im Beschlussvorschlag den Passus „von der Feuerwehr bis zur Hasenheide“ gestrichen, da der ganze Wegebau mit der Bezeichnung „Am Sportplatz“ (außer dem bereits fertig gestellten Straßenabschnitt) gemeint ist.
Auch dieser Beschluss bezieht klar sich auf den Fördermittelantrag. In ihm steht weder etwas von einem Fußweg noch von einer Einbahnstraße.
Diesem Beschlussvorschlag - einschließlich der Änderung, die eine Richtigstellung ist - hat die GV seinerzeit ohne Gegenstimme entsprochen!
In der Folge fand (bereits am 25.10.2017!) eine Begehung von Vertretern des Planungsbüros mit einer Dame vom Landkreis statt. Deren Zielstellung:
„. . . . der vorgesehene Ausbau des Straßenzuges Sportplatzweg von der Feuerwehr bis zur Straße an der Hasenheide. Dies betrifft zum einen den Straßenzug, der im Rahmen der Dorferneuerung ausgebaut werden soll  und zum anderen den Wohnbereich im Gebiet Seedorf.“
Unter anderem wurde folgendes festgelegt:
1. Schaffung eines durchgehenden Gehweges
2. Einbahnstraße: „Hinsichtlich der Verkehrsführung wird seitens der Teilnehmer die Verkehrsführung von der Hasenheide in Richtung Feuerwehr für günstiger gehalten, weil dadurch der Abfluss vom Sportplatz nach Sportveranstaltungen über diese Straße nicht gegeben ist und des Weiteren die Straße nicht als Entlastungsstrecke bei geschlossenen Schranken genutzt werden kann.“
Das Grundstück an der Hasenheide ist noch heute nicht erschlossen, eine Straße gibt es dort noch nicht! Der Häuslebau An der Hasenheide und der geförderte Straßenbau Am Sportplatz sind zwei unabhängige Projekte! – siehe Fördermittelantrag!
Über all diese Nettigkeiten erfahren die Anwohner erst durch die Aufforderung unserer Bürgermeisterin im Amtsblatt vom August dieses Jahres und auf der Home Page, doch demnächst auf dem Gehweg zu flanieren. 
Geht’s noch?
Was ist eigentlich mit § 7 Straßen- und Wegegesetz, nach dem der jeweilige Baulastträger – hier die Gemeinde - für die Widmung ihrer Straßen zuständig ist?
Eine Frage noch: Wie hätten Sie abgestimmt, verehrte Gemeindevertreterin, verehrter Gemeindevertreter, die Sie gestern Abend die Hand für den Beschluss hoben, wenn SIE an der Straße wohnten?

Erfreulicher als das Vorhergegangene TOP 7: Herr Krüger aus Klein Kussewitz stellte zwei Entwürfe zur Kitaerweiterung vor. Der mit der Spiegelung des linken Flügels des derzeitigen Altgebäudes auf die rechte Seite mit einem verbindenden Anbau an den Neubau von 2009 machte Eindruck.
Da wäre dann sowohl innen als auch im Gelände Platz satt.
Angst hätte ich nur um den Kitabetrieb während der Zeit der Bauarbeiten.

Weitere Tischvorlagen:
- Den Neubau von zwei EFH in Volkenshagen hält der Ausschuss für nicht zulässig – Splittersiedlung.
- Die Reparatur der Asphaltdecke „Am Graben“ im Gewerbegebiet soll durch die Fa. ATN durchgeführt werden.
- Gegen den Bau eines EFH auf dem Flurstück 104/56 der Flur 1 der Gemarkung Klein Kussewitz gab es keine Bedenken.

Jan Zielke

1 Kommentar:

  1. Ob da jemand versucht, dem Eigentümer der Freifläche an der Hasenheide, wo gebaut werden soll mit Steuergeldern ne platzsparende Lösung für die Müllabfuhr zu beschaffen? Bis jetzt ist da ja noch nichts erschlossen. Trotzdem stehen schon die ersten Häuser.

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