Zur Straße Am Sportplatz:
Das war mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie bei uns Demokratie
gelebt wird. Herr Peithmann steuerte gekonnt durch den Tagesordnungspunkt,
indem mit möglichst vielen Worten aber wenig Substantiellem über anteilige
Anliegerbeiträge und ähnliches gesprochen wurde. So bleibt dann weniger Zeit
für unbequeme Fragen. Hut ab!
Gebaut werden soll eine Einbahnstraße mit Gehweg.
Zur Verkehrsberuhigung
sind drei der sonst so verschrienen drei
Aufpflasterungen vorgesehen.
Aber dann, so kann man sicher sein, wenn alles fertig ist
wird Herr Peithmann für einen Poller „kämpfen“!
Grundlage all dessen, worüber gesprochen wird und was noch
am
2. Oktober (Berichtigung: am 4. Oktober) in der Gemeindevertretung abgesegnet werden soll, ist der
Fördermittelantrag der Gemeinde vom 19.9.2016. Dieser bezieht sich ausdrücklich nur auf das Straßenstück von der Feuerwehr bis zum Beginn
der „Trampelpfades“, der dann weiter bis zur Straße An der Hasenheide führt, sowie
die Stichstraßen.
In der jetzigen Beschlussvorlage vom 19. September wird auf
den Gemeindevertreterbeschluss VBE/708/139/2017/GBE Bezug genommen, mit dem
Voss & Muderak am 17.5.2017 den Planungsauftrag für dieses Bauvorhaben
erhielt.
In der Niederschrift zu dieser GV-Sitzung aus dem Mai 2017 findet sich zu
diesem Tagesordnungspunkt 6 auf Seite 10 folgende interessante Ergänzung:
Der Bauausschuss hat
zur Klarstellung des Planungsauftrages im Beschlussvorschlag den Passus „von
der Feuerwehr bis zur Hasenheide“ gestrichen, da der ganze Wegebau mit der
Bezeichnung „Am Sportplatz“ (außer dem bereits fertig gestellten Straßenabschnitt)
gemeint ist.
Auch dieser Beschluss bezieht klar sich auf den Fördermittelantrag. In
ihm steht weder etwas von einem Fußweg noch von einer Einbahnstraße.
Diesem
Beschlussvorschlag - einschließlich der
Änderung, die eine Richtigstellung ist - hat die GV seinerzeit ohne
Gegenstimme entsprochen!
In der Folge fand (bereits am 25.10.2017!) eine Begehung von
Vertretern des Planungsbüros mit einer Dame vom Landkreis statt. Deren Zielstellung:
„. . . . der
vorgesehene Ausbau des Straßenzuges Sportplatzweg von der Feuerwehr bis zur
Straße an der Hasenheide. Dies betrifft zum einen den Straßenzug, der im Rahmen
der Dorferneuerung ausgebaut werden soll
und zum anderen den Wohnbereich im Gebiet Seedorf.“
Unter anderem wurde folgendes festgelegt:
1. Schaffung eines durchgehenden Gehweges
2. Einbahnstraße: „Hinsichtlich
der Verkehrsführung wird seitens der Teilnehmer die Verkehrsführung von der
Hasenheide in Richtung Feuerwehr für günstiger gehalten, weil dadurch der
Abfluss vom Sportplatz nach Sportveranstaltungen über diese Straße nicht gegeben
ist und des Weiteren die Straße nicht als Entlastungsstrecke bei geschlossenen
Schranken genutzt werden kann.“
Das Grundstück an der Hasenheide ist noch heute nicht
erschlossen, eine Straße gibt es dort noch nicht! Der Häuslebau An der Hasenheide
und der geförderte Straßenbau Am Sportplatz sind zwei unabhängige Projekte!
– siehe Fördermittelantrag!
Über all diese Nettigkeiten erfahren die Anwohner erst durch
die Aufforderung unserer Bürgermeisterin im Amtsblatt vom August dieses Jahres und auf der Home Page,
doch demnächst auf dem Gehweg zu flanieren.
Geht’s noch?
Was ist eigentlich mit § 7 Straßen- und Wegegesetz, nach dem
der jeweilige Baulastträger – hier die Gemeinde - für die Widmung ihrer Straßen
zuständig ist?
Eine Frage noch: Wie hätten Sie abgestimmt, verehrte Gemeindevertreterin, verehrter Gemeindevertreter, die Sie gestern Abend die Hand für den Beschluss hoben, wenn SIE an der Straße wohnten?
Eine Frage noch: Wie hätten Sie abgestimmt, verehrte Gemeindevertreterin, verehrter Gemeindevertreter, die Sie gestern Abend die Hand für den Beschluss hoben, wenn SIE an der Straße wohnten?
Erfreulicher als das Vorhergegangene TOP 7: Herr Krüger aus Klein Kussewitz stellte
zwei Entwürfe zur Kitaerweiterung vor. Der mit der Spiegelung des linken
Flügels des derzeitigen Altgebäudes auf die rechte Seite mit einem verbindenden
Anbau an den Neubau von 2009 machte Eindruck.
Da wäre dann sowohl innen als auch im Gelände Platz satt.
Angst hätte ich nur um den Kitabetrieb während der Zeit der
Bauarbeiten.
Weitere Tischvorlagen:
- Den Neubau von zwei EFH in Volkenshagen hält der Ausschuss
für nicht zulässig – Splittersiedlung.
- Die Reparatur der Asphaltdecke „Am Graben“ im Gewerbegebiet
soll durch die Fa. ATN durchgeführt werden.
- Gegen den Bau eines EFH auf dem Flurstück 104/56 der Flur
1 der Gemarkung Klein Kussewitz gab es keine Bedenken.
Jan Zielke
Ob da jemand versucht, dem Eigentümer der Freifläche an der Hasenheide, wo gebaut werden soll mit Steuergeldern ne platzsparende Lösung für die Müllabfuhr zu beschaffen? Bis jetzt ist da ja noch nichts erschlossen. Trotzdem stehen schon die ersten Häuser.
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