TOP 5: Zum Vorhaben des Instituts für Leben und Lernen ILL,
in Bentwisch eine Kindertagesstätte zur Ausbildung von Personal für Kindergärten zu errichten, mochten sich die Mitglieder des Ausschusses auf keinen der angeführten Beschlussvorschläge festlegen. Einig war man sich darin, unsere Kita weiterhin vom ASB betreiben zu lassen und wie vorgesehen auszubauen. In einer Einrichtung des ILL im Gewerbegebiet sähe man allerdings eine Bereicherung.
Im nichtöffentlichen Teil ging es unter den TOP 8 - 10 um Ausnahmeanträge
von Eltern, ihre Kinder nicht an unserer Schule in Bentwisch, sondern in
Rostock und Rövershagen einschulen zu lassen. Solche Ausnahmen sind
nachvollziehbar zu begründen, denn hierbei geht es neben der Auslastung der
örtlich vorhandenen Kapazitäten auch um Geld. Bentwisch muss an Rostock oder
Rövershagen zahlen, wenn wir die Kinder „gehen lassen“.
Ein Ausschussmitglied stand hier gegen die Mehrheit, in dem
es dafür plädierte, die Anträge zu befürworten. Die Eltern würden ihre Gründe
für den Antrag haben.
Ich teile diese Ansicht. Unsere Schule ist ausgelastet und wir
leiden nicht gerade unter grassierender Armut. Da sollte man den
Ermessensspielraum zugunsten der Eltern ausnutzen.
Einige schon etwas ältere Gemeindevertreter verwiesen auf
die Zumutungen der eigenen rauen Kindheit. Denen empfehle ich einfach mal zu
denken, es ginge um ihre Enkel. /Jan Zielke
Nachtrag 2. November: Ich hoffe, für das, was ich über die drei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte geschrieben habe, demnächst keine Prügel zu beziehen: Die Anträge wurden nicht im Detail diskutiert, persönliche Daten wurden nicht genannt, die Diskussion war prinzipieller Natur und bezog sich nicht auf die Einzelfälle. „Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner“ wurden durch das von mir Geschriebene also nicht berührt.
Nachtrag 2. November: Ich hoffe, für das, was ich über die drei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte geschrieben habe, demnächst keine Prügel zu beziehen: Die Anträge wurden nicht im Detail diskutiert, persönliche Daten wurden nicht genannt, die Diskussion war prinzipieller Natur und bezog sich nicht auf die Einzelfälle. „Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner“ wurden durch das von mir Geschriebene also nicht berührt.
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