Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Mittwoch, 31. Oktober 2018

Nachlese der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 30. Oktober


TOP 5: Zum Vorhaben des Instituts für Leben und Lernen ILL,
in Bentwisch eine Kindertagesstätte zur Ausbildung von Personal für Kindergärten zu errichten, mochten sich die Mitglieder des Ausschusses auf keinen der angeführten Beschlussvorschläge festlegen. Einig war man sich darin, unsere Kita weiterhin vom ASB betreiben zu lassen und wie vorgesehen auszubauen. In einer Einrichtung des ILL im Gewerbegebiet sähe man allerdings eine Bereicherung.
Im nichtöffentlichen Teil ging es unter den TOP 8 - 10 um Ausnahmeanträge von Eltern, ihre Kinder nicht an unserer Schule in Bentwisch, sondern in Rostock und Rövershagen einschulen zu lassen. Solche Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen, denn hierbei geht es neben der Auslastung der örtlich vorhandenen Kapazitäten auch um Geld. Bentwisch muss an Rostock oder Rövershagen zahlen, wenn wir die Kinder „gehen lassen“.
Ein Ausschussmitglied stand hier gegen die Mehrheit, in dem es dafür plädierte, die Anträge zu befürworten. Die Eltern würden ihre Gründe für den Antrag haben.
Ich teile diese Ansicht. Unsere Schule ist ausgelastet und wir leiden nicht gerade unter grassierender Armut. Da sollte man den Ermessensspielraum zugunsten der Eltern ausnutzen.
Einige schon etwas ältere Gemeindevertreter verwiesen auf die Zumutungen der eigenen rauen Kindheit. Denen empfehle ich einfach mal zu denken, es ginge um ihre Enkel.    /Jan Zielke

Nachtrag 2. November: Ich hoffe, für das, was ich über die drei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte geschrieben habe, demnächst keine Prügel zu beziehen: Die Anträge wurden nicht im Detail diskutiert, persönliche Daten wurden nicht genannt, die Diskussion war prinzipieller Natur und bezog sich nicht auf die Einzelfälle. „Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner“ wurden durch das von mir Geschriebene also nicht berührt.

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