Tagesordnungspunkt 6 betraf die „Vergabe von
Planungs-
leistungen für den innerörtlichen Straßenausbau des Klein Bartelsdorfer
Weges“. Und weil das viele Anwohner interessiert, waren einige von ihnen gekommen.
Um den Ablauf der Sitzung einzuhalten zog Herr Peithmann als
Ausschussvorsitzender das Gespräch mit ihnen vor.
Herr Peithmann: Ausbau des Klein Bartelsdorfer Weges mit
Gehweg (eventuell Geh-/Radweg); später
Weiterführung des Radweges nach Neuendorf (die Umwidmung der derzeitigen
Verbindung über Neuendorf zur Fahrradstraße sei wegen deren Verkehrsbedeutung
nicht möglich - Herr Peithmann ist offenbar eher über das Ergebnis meiner
Petition ins Bild gesetzt worden als ich. Beziehungen sind eben alles.);
Ausbau für Schwerlastverkehr (weniger Aufwand als über Wiesengrund); 50hz
beteiligt sich an den Kosten; Aufweitung der Einmündung in die Stralsunder
Straße; die Steigung der Auffahrt auf die Stralsunder Straße wird abgeflacht.
Einige der Anwesenden wollten wissen, wie es mit der
Entschleunigung des Verkehrs im Klein Bartelsdorfer Weg aussieht: Herr
Peithmann hält die Klagen über Raserei für übertrieben. Sie seien durch die
Messungen der Polizei nicht bestätigt worden.
Tempo 30 bleibt bestehen. Die im
Straßenverkehrskonzept vorgesehenen Verziehungen der Fahrbahn sollen in die
Planungen eingehen.
TOP 5 betraf eine Voranfrage zur Errichtung von vier
Mehr-
familienhäusern auf dem Flurstück 27/4 der Flur 3 der Gemarkung Bentwisch. Konkret handelt es sich um das Grundstück zwischen den Häusern Nr. 19a und 18g der Straße Am Berg. Dort sollen vier im Karreé stehende Dreigeschosser mit insgesamt max. 24 Wohnungen unterschiedlicher Größe und einer begrünten und begehbaren Tiefgarage entstehen.
familienhäusern auf dem Flurstück 27/4 der Flur 3 der Gemarkung Bentwisch. Konkret handelt es sich um das Grundstück zwischen den Häusern Nr. 19a und 18g der Straße Am Berg. Dort sollen vier im Karreé stehende Dreigeschosser mit insgesamt max. 24 Wohnungen unterschiedlicher Größe und einer begrünten und begehbaren Tiefgarage entstehen.
Es ist eine Voranfrage. In der Folge ist viel zu klären: die
Regenwasserableitung, Bereitstellung von Löschwasser, die Verkehrssituation auf
der Straße und anderes.
Klar ist: Das Gesicht des Wohngebiets Am Berg wandelt sich – wie das Bentwischs insgesamt.
TOP 6 - siehe ganz oben. Die Planung geht an das Planungsbüro Voß & Muderak.
TOP 6 - siehe ganz oben. Die Planung geht an das Planungsbüro Voß & Muderak.
Dem Bauantrag TOP 7 auf einem Grundstück An der Hasenheide
wurde entgegen der Empfehlung des Amtes entsprochen. Harry Kleist bemängelte
erneut die noch nicht erfolgte Erschließung des gesamten betroffenen
Baugebietes.
Zwei Tischvorlagen gab es auch noch:
1. Der Bauvoranfrage zum Bau von zwei EFH in Klein Kussewitz
wurde mit der Maßgabe zugestimmt, zuvor den Verlauf einer Trinkwasserleitung zu
klären.
2. Die Elektroinstallationsarbeiten für die Sanierung des
Gemeindehauses in Klein Kussewitz sollen für 17.296,72 Euro an die Firma
Elektrotechnik Goertz in Rostock vergeben werden.
Unter Sonstige Informationen wies Frank Matthies auf die zahlreichen defekten Lampen an der Stralsunder und der Goorstorfer Straße sowie dem Klein Bartelsdorfer Weg hin. Da sei Abhilfe dringend vonnöten /Jan Zielke
Punkt 6
AntwortenLöschenRaserei / Tempomessung
Jedes Kind weiß, wie schnell sich der Aufbau und Standort
eines Messpunktes der Polizei herumspricht.
( Medien,Fon,Funk )
Folge als Raser : Mann fährt an besagten Stellen (Strecken)
besinnlich.Daraus zu schließen, daß nicht gerast wird,
ist schlicht falsch.
Solche Bemerkungen sind doch nur darauf ausgelegt,
Aussagen und Feststellungen anderer Bürger zu
diskreditieren.Aus welchem Grund auch immer.
Guten Tag!
AntwortenLöschenBei der Voranfrage zu TOP 5 handelt es sich doch zufällig um ein Grundstück, welches vom Bauausschuss-Vorsitzenden kürzlich erworben wurde. Darf dieser an einer Abstimmung die sein eigenes Grundstück betrifft überhaupt teilnehmen???
Wir praktisch wenn man im Bauausschuss sitzt um das Bild einer Straße nach und nach zu zerstören.
Ich glaube, da irren Sie sich. Im Übrigen ist der Bauausschussvorsitzende viel zu klug, um sich eines solchen Regelverstoßes schuldig zu machen. Zudem gab es keine tragfähigen Gründe, dem Antrag die Zustimmung zu versagen.
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