Auch wenn es die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor
der Kommunalwahl ist - diese Tatsache allein wäre kein Grund für eine Vorschau.
Der Grund für diesen Beitrag ist ein anderer - in der Tüte
mit den Beschlussvorlagen fehlt etwas. Es ist der Vertrag über die Verpachtung des
ca. 47 000 Quadratmeter großen Grundstücks der alten Frohnerei, abgeschlossen
zwischen dem früheren Eigentümer und der Person, die seit dem 1. Januar 2018 dort
Pächter ist. Dieser Vertrag war nebst Pachtbedingungen von der Gemeinde beim
Kauf zu übernehmen. Wir „gewöhnlichen“ Gemeindevertreter wussten weder von
einem Pachtvertrag und noch weniger von dessen Inhalt. Dabei sollte es als
normal gelten, dass Gemeindevertreter wissen, wofür oder wogegen sie die Hand
heben. Wenn ich im Laden etwas kaufe, will ich ja schließlich auch wissen, was
in dem Karton drin ist.
Vielleicht haben Sie es in dem Beitrag zur GV-Sitzung von 2.
Mai 2019 gelesen: Frau Strübing räumte ein, die Gemeindevertretung über das
Pachtverhältnis nicht informiert zu haben, sagte aber die Herausgabe des
Pachtvertrages an die Gemeindevertreter zu.
Aber nun ist er nicht in der Tüte! Und
vor der Wahl kommen wir nicht mehr zusammen. Und danach vielleicht auch nicht!
Ich kenne mittlerweile die Bedingungen des Vertrages. Mir
scheint, mehr kann sich ein Pächter nicht wünschen. Ist ja klar, der Anbieter des
Grundstückes suchte schon lange nach einem Käufer und hatte nun kurzfristig einen Kunden in Aussicht.
Der Pächter – vielleicht haben Sie es schon
geahnt - ist seit Januar 2018 (dem Datum der Fusion mit Klein Kussewitz) der
Vorsitzende des Bauausschusses und Mitglied der Gemeindevertretung Bentwisch Harald
Peithmann.
Der selbe Herr Peithmann, der den Mitgliedern seines
Bauausschusses am 8. August 2018 in Abwesenheit von Öffentlichkeit ein
Kaufangebot erläuterte, welches er anschließend dem Protokollanten vom Amt
aushändigte. Dabei von dem Pachtvertrag kein Wort!
In den nachfolgenden Sitzungen des Haupt- und
Finanzausschusses am 22. November 2018 sowie der Gemeindevertretung am
6.
Dezember 2018, in der der Kauf des Geländes beschlossen wurde: Von Pacht und Pachtvertrag
kein Wort!
Der Beschlussvorschlag 2 blieb unbeachtet und außen vor, der
vor dem Kauf des Grundstückes die Erstellung eines Verkehrswert-
gutachtens durch
einen unabhängigen Sachverständigen vorsah.
Die Beschlüsse beider Sitzungen wurden nichtöffentlich gefasst - trotz § 29 (5) KV Meck.-Pom.: Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind
öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange
des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
Seit wann verstößt der Kauf eines Grundstückes „als
Ausgleichsfläche für zu erbringende Grünausgleichsmaßnahmen“ durch die Gemeinde
gegen Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner?
Am 4. April 2019 behandelte die Gemeindevertretung (natürlich
wieder nichtöffentlich) die Sicherung
und Beräumung des Grundstückes der alten Frohnerei für ca. 19 000 Euro. Dabei
wurde dann erstmals und zufällig die Verpachtung und der Pächter offenbar.
Sollten Sie jetzt meinen, ich wolle mit dem Zeug hier so
kurz vor der Wahl Herrn Peithmann eins reindrücken: Nein, das will ich nicht.
Richtig ist, dass wir ein, vorsichtig ausgedrückt, sehr
distanziertes Verhältnis haben. Aber ich sehe durchaus Herrn Peithmanns
Intelligenz, Fach- und Sachkunde, seinen Charme, und wie er durch Sitzungen des
Bausschusses leitet ist beispielhaft. Und natürlich darf auch Herr Peithmann
als Ausschussvorsitzender und Gemeinde-
vertreter, wie jeder andere auch, mit der
Gemeinde Geschäfte machen. Nur gibt es eben ein „Aber. . .“
Und das mit dem Pachtvertrag wurde eben erst am 4. April und
nur „versehentlich“ bekannt. Eher ging also nicht.
Jan Zielke
Ein Groß-Bentwich mit eigener Verwaltung, Herr Peithmann als Vorsitzender des Bauausschusses – Gott bewahre uns vor diesem Selbstbedienungsladen!
AntwortenLöschenDas seit langem eine gewisse " Vetternwirtschaft " in der
AntwortenLöschenGemeinde besteht, ist ein offenes Geheimnis.
Jetzt ist endlich einmal eine Sache offen zu Tage getreten.
Jeder sollte genau überlegen welcher Vereinigung er zur
anstehenden Wahl seine Stimme gibt.
P.S.
Als Bürgermeister wäre ich auch nicht wieder zur Wahl
angetreten !
Wie geht es weiter:
AntwortenLöschenVerkauf des Grundstückes durch die Gemeinde an den Pächter und anschließende Umwidmung in Bauland für ein durch die Gemeinde saniertes Grundstück?
Besser kann es nicht laufen.
Sehr geehrter Herr Zielke,
AntwortenLöschenmeine Frage an Sie, warum tragen die von uns gewählten Gemeindevertreter diese rechtlich unsaubere Verfahrensweise mit? Warum reagiert die Bürgermeisterin in keinster Weise? Schon aufgegeben!? Ist das Amt über diese rechtswidrigen Verfahrensfehler informiert? Sicher! Wie ist die Reaktion der aufsichtsführenden Behörde?
Ein Teil der Gemeindevertreter - auch aus den neu hinzugekommenen Ortsteilen - war ganz offensichtlich eingeweiht und billigte den Deal, ein anderer wusste bis zu besagtem Tage nichts davon.
LöschenWie sollte die Bürgermeisterin reagieren? Ja, wie?
Das Amt weiß bescheid – schon deshalb, weil die Rechtsaufsicht den Vorgang abgefordert hat. Wann von dort ein Ergebnis zu erwarten ist und wer dann darüber informiert wird, kann ich nicht sagen.
Noch etwas Grundsätzliches, und da spekuliere ich etwas: Ich habe mir das Gelände angesehen. Vielleicht hat ja Herr Peithmann die Absicht, dort einen weiteren Reiterhof errichten. Und vielleicht sind die daraufstehenden Gebäude gar nicht so marode, wie es von fern aussieht - schauen Sie sich mal die Dächer und Mauern von nahem an. Saniert könnten sie sich eventuell gut als Stallungen eignen. Ein Wertgutachten eines Sachverständigen (der abgelehnte Beschlussvorschlag 2) hätte hierüber Aufschluss geben können. Reitwege zwischen Bentwisch und Klein Kussewitz? Sehr schön und sicher ein Gewinn für die Region. Aber bitte alles auf legalem und transparentem Wege und unter strikter Trennung privater und öffentlicher Interessen!
Danke, da bin ich ganz Ihrer Meinung!
LöschenHerr Zielke haben Sie für Ihre Behauptungen auch stichhaltige Beweise oder ist das nur billiger Populismus. Springen ja immer sehr viele auf den Zug auf ohne genaues zu wissen .
AntwortenLöschenEs ist richtig, dass Sie zur Vorsicht aufrufen und vor Populismus warnen. Ich stütze mich auf die Sitzungsunterlagen und den Inhalt des Pachtvertrages zwischen dem Vorbesitzer und Herrn Peithmann, den ich auf Antrag vom Amt Rostocker Heide erhalten habe.
LöschenLieber Anonymus von 20.21 Uhr, das war mir dann doch etwas zu makaber. Deshalb habe ich Ihren Beitrag schnell wieder gelöscht.
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