Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Mittwoch, 15. Mai 2019

Vorschau auf die Sitzung der GV am 23. Mai 2019


Auch wenn es die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vor der Kommunalwahl ist - diese Tatsache allein wäre kein Grund für eine Vorschau.
Der Grund für diesen Beitrag ist ein anderer - in der Tüte mit den Beschlussvorlagen fehlt etwas. Es ist der Vertrag über die Verpachtung des ca. 47 000 Quadratmeter großen Grundstücks der alten Frohnerei, abgeschlossen zwischen dem früheren Eigentümer und der Person, die seit dem 1. Januar 2018 dort Pächter ist. Dieser Vertrag war nebst Pachtbedingungen von der Gemeinde beim Kauf zu übernehmen. Wir „gewöhnlichen“ Gemeindevertreter wussten weder von einem Pachtvertrag und noch weniger von dessen Inhalt. Dabei sollte es als normal gelten, dass Gemeindevertreter wissen, wofür oder wogegen sie die Hand heben. Wenn ich im Laden etwas kaufe, will ich ja schließlich auch wissen, was in dem Karton drin ist.
Vielleicht haben Sie es in dem Beitrag zur GV-Sitzung von 2. Mai 2019 gelesen: Frau Strübing räumte ein, die Gemeindevertretung über das Pachtverhältnis nicht informiert zu haben, sagte aber die Herausgabe des Pachtvertrages an die Gemeindevertreter zu. 
Aber nun ist er nicht in der Tüte! Und vor der Wahl kommen wir nicht mehr zusammen. Und danach vielleicht auch nicht!

Ich kenne mittlerweile die Bedingungen des Vertrages. Mir scheint, mehr kann sich ein Pächter nicht wünschen. Ist ja klar, der Anbieter des Grundstückes suchte schon lange nach einem Käufer und hatte nun kurzfristig einen Kunden in Aussicht.
Der Pächter – vielleicht haben Sie es schon geahnt - ist seit Januar 2018 (dem Datum der Fusion mit Klein Kussewitz) der Vorsitzende des Bauausschusses und Mitglied der Gemeindevertretung Bentwisch Harald Peithmann.
Der selbe Herr Peithmann, der den Mitgliedern seines Bauausschusses am 8. August 2018 in Abwesenheit von Öffentlichkeit ein Kaufangebot erläuterte, welches er anschließend dem Protokollanten vom Amt aushändigte. Dabei von dem Pachtvertrag kein Wort!
In den nachfolgenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22. November 2018 sowie der Gemeindevertretung am 
6. Dezember 2018, in der der Kauf des Geländes beschlossen wurde: Von Pacht und Pachtvertrag kein Wort!
Der Beschlussvorschlag 2 blieb unbeachtet und außen vor, der vor dem Kauf des Grundstückes die Erstellung eines Verkehrswert-
gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen vorsah.
Die Beschlüsse beider Sitzungen wurden nichtöffentlich gefasst - trotz § 29 (5) KV Meck.-Pom.: Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
Seit wann verstößt der Kauf eines Grundstückes „als Ausgleichsfläche für zu erbringende Grünausgleichsmaßnahmen“ durch die Gemeinde gegen Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner?
Am 4. April 2019 behandelte die Gemeindevertretung (natürlich wieder nichtöffentlich) die Sicherung und Beräumung des Grundstückes der alten Frohnerei für ca. 19 000 Euro. Dabei wurde dann erstmals und zufällig die Verpachtung und der Pächter offenbar.

Sollten Sie jetzt meinen, ich wolle mit dem Zeug hier so kurz vor der Wahl Herrn Peithmann eins reindrücken: Nein, das will ich nicht.
Richtig ist, dass wir ein, vorsichtig ausgedrückt, sehr distanziertes Verhältnis haben. Aber ich sehe durchaus Herrn Peithmanns Intelligenz, Fach- und Sachkunde, seinen Charme, und wie er durch Sitzungen des Bausschusses leitet ist beispielhaft. Und natürlich darf auch Herr Peithmann als Ausschussvorsitzender und Gemeinde-
vertreter, wie jeder andere auch, mit der Gemeinde Geschäfte machen. Nur gibt es eben ein „Aber. . .“

Und das mit dem Pachtvertrag wurde eben erst am 4. April und nur „versehentlich“ bekannt. Eher ging also nicht.

Jan Zielke

9 Kommentare:

  1. Ein Groß-Bentwich mit eigener Verwaltung, Herr Peithmann als Vorsitzender des Bauausschusses – Gott bewahre uns vor diesem Selbstbedienungsladen!

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  2. Das seit langem eine gewisse " Vetternwirtschaft " in der
    Gemeinde besteht, ist ein offenes Geheimnis.
    Jetzt ist endlich einmal eine Sache offen zu Tage getreten.
    Jeder sollte genau überlegen welcher Vereinigung er zur
    anstehenden Wahl seine Stimme gibt.
    P.S.
    Als Bürgermeister wäre ich auch nicht wieder zur Wahl
    angetreten !

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  3. Wie geht es weiter:
    Verkauf des Grundstückes durch die Gemeinde an den Pächter und anschließende Umwidmung in Bauland für ein durch die Gemeinde saniertes Grundstück?
    Besser kann es nicht laufen.

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  4. Sehr geehrter Herr Zielke,
    meine Frage an Sie, warum tragen die von uns gewählten Gemeindevertreter diese rechtlich unsaubere Verfahrensweise mit? Warum reagiert die Bürgermeisterin in keinster Weise? Schon aufgegeben!? Ist das Amt über diese rechtswidrigen Verfahrensfehler informiert? Sicher! Wie ist die Reaktion der aufsichtsführenden Behörde?

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    1. Ein Teil der Gemeindevertreter - auch aus den neu hinzugekommenen Ortsteilen - war ganz offensichtlich eingeweiht und billigte den Deal, ein anderer wusste bis zu besagtem Tage nichts davon.
      Wie sollte die Bürgermeisterin reagieren? Ja, wie?
      Das Amt weiß bescheid – schon deshalb, weil die Rechtsaufsicht den Vorgang abgefordert hat. Wann von dort ein Ergebnis zu erwarten ist und wer dann darüber informiert wird, kann ich nicht sagen.
      Noch etwas Grundsätzliches, und da spekuliere ich etwas: Ich habe mir das Gelände angesehen. Vielleicht hat ja Herr Peithmann die Absicht, dort einen weiteren Reiterhof errichten. Und vielleicht sind die daraufstehenden Gebäude gar nicht so marode, wie es von fern aussieht - schauen Sie sich mal die Dächer und Mauern von nahem an. Saniert könnten sie sich eventuell gut als Stallungen eignen. Ein Wertgutachten eines Sachverständigen (der abgelehnte Beschlussvorschlag 2) hätte hierüber Aufschluss geben können. Reitwege zwischen Bentwisch und Klein Kussewitz? Sehr schön und sicher ein Gewinn für die Region. Aber bitte alles auf legalem und transparentem Wege und unter strikter Trennung privater und öffentlicher Interessen!

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    2. Danke, da bin ich ganz Ihrer Meinung!

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  5. Herr Zielke haben Sie für Ihre Behauptungen auch stichhaltige Beweise oder ist das nur billiger Populismus. Springen ja immer sehr viele auf den Zug auf ohne genaues zu wissen .

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    1. Es ist richtig, dass Sie zur Vorsicht aufrufen und vor Populismus warnen. Ich stütze mich auf die Sitzungsunterlagen und den Inhalt des Pachtvertrages zwischen dem Vorbesitzer und Herrn Peithmann, den ich auf Antrag vom Amt Rostocker Heide erhalten habe.

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  6. Lieber Anonymus von 20.21 Uhr, das war mir dann doch etwas zu makaber. Deshalb habe ich Ihren Beitrag schnell wieder gelöscht.

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