Bevor ich wieder dazu aufgefordert werde, entferne ich diese Stellungnahme doch mal lieber gleich von selbst. Am Montag werde ich bei der Rechtsaufsicht anfragen, ob ich sie wieder einstellen darf. /Jan Zielke
17. Juni, 15.19 Uhr: Bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde in Güstrow nimmt niemand ab.
Ich mache es kurz: Herr Peithmann hätte in Sachen Alte Frohnerei nicht mitwirken dürfen. Die diesbezüglichen Beschlüsse
sind unwirksam und müssen neu gefasst werden. Der Kaufvertrag über das
Grundstück bleibt wirksam. Angaben zur rechtlichen Relevanz weiterer Aspekte
der ganzen Angelegenheit macht das Schreiben nicht. /Jan Zielke
Das ist ja wohl ein Witz! Die Verstöße gegen die Kommunalverfassung waren doch nur Mittel zum Zweck Der ist erreicht. Was ist mit § 266 StGB?
AntwortenLöschenDie Rechtsaufsicht will doch wohl nicht zum Jagen getragen werden!?
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