Am 11. Oktober 2024 trat die geänderte Straßenverkehrs-
ordnung in
Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass für die Umsetzung von
Verkehrsmaßnahmen zukünftig neben der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs auch Gründe des Klima- und Gesundheitsschutzes sowie
städtebauliche Aspekte zu gleichrangigen
Kriterien werden.
Diese neuen Regelungen werden es Kommunen in Zukunft erheblich leichter machen, Tempo-30-Strecken sowie Wege für den Radverkehr einzurichten.
An welche Verkehrswege in Bentwisch werde ich wohl denken? /Jan Zielke
Darüber belesen können Sie sich HIER.
Sehr gut erklärt im DLF.
Ergänzung 20. Oktober: Man wird vergesslich. Der 15.8.2013 war es,
als die Gemeinde (einmütig!) schon mal beim Strassenverkehrsamt
Tempo 30 für die Stralsunder Strasse beantragt hatte. Das Begehren
wurde abgelehnt - HIER nachzulesen. Die Zeiten haben sich geändert
und mit ihnen nicht nur die Verhältnisse sondern auch die Gesetze.
Wasser auf ihre Mühle, Herr Ziehlke?
AntwortenLöschenNatürlich, wie auch nicht. Das war überfällig. Ich hoffe doch, dass es nun keiner neuen Petition bedarf, um endlich Ruhe in den Verkehr im Klein Bartelsdorfer Weg zu bringen. Und Tempo 30 auf der Stralsunder Straße sollte bei den vielen Einmündungen, den Nebenstrassen und der Nähe von Kindergarten und Schule auch eine Selbstverständlichkeit sein. Was braucht es dafür? - ein paar Verkehrsschilder.
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