Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Freitag, 23. Januar 2015

Nachlese der Hauptausschusssitzung vom 22. Januar


Eins vorneweg: Eine Woche vor der jeweiligen Sitzung eines Ausschusses oder der GV erhalten die Gemeindevertreter eine mehr oder weniger dicke Tüte mit den Sitzungsunterlagen, die in der Folgezeit durchzuarbeiten sind.
Die gestrige Sitzung des Hauptausschusses dauerte von 19 bis 22.30 Uhr. Rentner waren gut dran. Berufstätige hatten schon einen Arbeitstag hinter sich (ebenso die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt Rostocker Heide).
Die Materie war wie meist komplex und die Diskussion mitunter temperamentvoll, aber sachlich.
Gemeindevertreter in Bentwisch erhalten derzeit pro Sitzung 25 Euro Sitzungsgeld.
Sollte bei uns in Zukunft die Frage nach einer Erhöhung des Sitzungsgeldes aufgeworfen, so werde ich mit „ja“ stimmen.
Wer meint, wir Gemeindevertreter wollen uns mit den „Diäten“ die Taschen füllen, darf sich gern um ein Mandat bewerben.

Hauptpunkt der Tagesordnung war die Diskussion der Haushaltssatzung für 2015.
Jetzt auf sie im Detail einzugehen bringt nichts.
Die Gemeindevertretung wird am 5. Februar über sie beschließen. Wie sich die Kämmerin Ellen Schmidt in dem Zahlenwust zurechtfindet kann ich nur bewundern.

Tagesordnungspunkt 7: Bei der Sanierung des ehemaligen Schul- und künftigen Hortgebäudes gibt es einen Bauverzug von drei Monaten. Zudem ändern sich die Kosten erneut um weitere gut 36.000 Euro, die „im Wesentlichen aus dem Bauzustand, zusätzlichen Freilegungsarbeiten und Festlegungen zum Bauablauf resultieren“. Um Sicherheit nach Oben zu haben und die Weiterführung der Baumaßnahmen nicht zu gefährden, beschloss der Ausschuss hierfür 50 000 Euro in den Hauhalt einzustellen.
Außerdem sollen die Wände der Räume einen besonders strapazierfähigen Anstrich erhalten.
Mehrkosten: 0,70 Euro pro Quadratmeter. Hätten wir das gestern Abend noch auf die Gesamtfläche umgerechnet, wäre die Sitzung wohl noch in den neuen Tag gegangen.

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 – Elternbeiträge und Gemeindeanteile für Kita und Kindertagespflege – gingen entsprechend der Empfehlungen des Sozialausschusses durch (siehe unten).

Jetzt ein Fall außerhalb der Tagesordnung zum Thema Recht haben und Recht bekommen:
Ein Ehepaar erwirbt kurz nach der Wende von einer Kommune ein Grundstück, um darauf ein Haus zu bauen. Es wird an zwei Seiten von einer Straße begrenzt, wobei es auf der einen Seite etwas über die Flucht der anderen Grundstücke hervortritt. Das Grundstück wird von einem Vermessungsbüro (das es jetzt nicht mehr gibt) vermessen. Die Vermessung folgt der Einzäunung des Geländes.
Ein Bürgermeister ist dabei, eine Grenzniederschrift wird angefertigt, der Kaufpreis ordentlich bezahlt, das Ganze ins Grundbuch eingetragen.
Nach vielen Jahren erfolgt eine Neuvermessung. Hierbei zeigt sich, dass die tatsächliche Fläche des Grundstückes zwei Quadratmeter kleiner ist als ursprünglich angenommen – die Käufer haben seinerzeit etwas zu viel bezahlt. Das wäre an sich nicht sonderlich schlimm. Aber es zeigt sich auch, dass die damalige Vermessung fehlerhaft war, denn dort, wo das Grundstück an die Straßen grenzt, greift es auf Flurstücke über, die der Gemeinde gehören.
Die Eheleute wollen Ordnung in ihre Angelegenheiten bringen und bieten der Gemeinde den Verkauf der Teilfläche an, die nahe an der Straße liegt.
Das lehnt das für die Gemeinde zuständige Amt mit der Begründung ab, die Teilflächen gehörten gar nicht den betreffenden Eheleuten sondern der Gemeinde. Sie könnten das Stück bestenfalls pachten; das andere Stück an der anderen Straßenseite müssten sie jedoch kaufen.

Zusammengefaßt: Die Gemeinde hat kurz nach der Wende ein Grundstück von (angenommen) 1000 Quadratmetern zum Quadratmeterpreis von (ebenfalls angenommen) 3 DM = 3000 DM verkauft. Heute stellt sich heraus, dass sie damals nur 900 Quadratmeter hätte verkaufen und 2700 DM kassieren dürfen.
Nun soll das Ehepaar die verbleibenden 100 Quadratmeter nochmal kaufen/pachten – natürlich zu den heute üblichen Preisen.

Mal schauen, was da bei rauskommt.

Jan Zielke

Änderung: Die nächste GV-Sitzung findet nicht am 5. Februar statt! Sie wurde auf den 12. Februar verschoben.

2 Kommentare:

  1. Hallo Herr Zielke,
    eins vorneweg: Sie als Gemeindevertreter erhalten wenigstens Informationen über die Themen. In der Vergangenheit war es für den "einfachen Bürger" oft gar nicht möglich im Vorfeld an diese Informationen zu kommen. Aber das nur nebenbei erwähnt.

    Zum Thema der Erhöhung des Sitzungsgeldes enttäuschen Sie mich jetzt wirklich. Ich hätte vermutet Sie seien der letzte, der dies äußert. Ist das Ihre persönliche Meinung oder sprechen Sie jetzt für die anderen Gemeindevertreter?

    Ich hoffe mal, niemand hat den Eindruck, das man sich als Gemeindevertreter mit Sitzungsgeldern die Taschen füllen könnte. Sehen Sie es aber auch mal so, niemand hat Sie gezwungen als Gemeindevertreter zu kandidieren und in der GV mitzuarbeiten.

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  2. Werter treuer Leser,
    was ich in dem Beitrag zu den Sitzungsgeldern geschrieben habe, ist meine persönliche Meinung. Ich weiß auch nicht, ob, und wenn ja, wie viele unserer Gemeindevertreter sie teilen.
    Sitzungsgelder sind „Entschädigungen, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden“, und beides sollte zueinander in einem akzeptablen Verhältnis stehen. Das tut es nach meiner Meinung bei einem Sitzungsgeld von 25 Euro nicht, wobei ich auch auf die Zeit hinweise, die wir z.B. zuhause über den Sitzungsunterlagen „brüten“.
    Die Gründe, deretwegen ich in der GV mitarbeite, haben wirklich aber auch gar nichts mit der Höhe der Sitzungsgelder zu tun.

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