Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Sonntag, 23. August 2015

und nochmal Strassenverkehrskonzept


An drei Initiativen zur Verkehrsberuhigung in der Gemeinde kann ich mich erinnern:
1. Um 2010 ersuchten Bürger aus dem Wohngebiet an der Hasenheide die Gemeindevertretung (mit einer Unterschriftenliste?), ihr Wohngebiet zur verkehrsberuhigten Zone erklären zu lassen.
2. Im Jahre 2011 forderte eine Bürgerinitiative von Anwohnern, den Verkehr im Klein Bartelsdorfer Weg zu beruhigen, indem die Vorfahrt ihrer Straße, von der Stralsunder Straße kommend, rechts in die Straße Am Wiesengrund weiter geführt wird (abknickende Hauptstraße).
3. Am 18. April 2013 schlug Harry Kleist der Gemeindevertretung im Rahmen der Diskussion des Lärmaktionsplanes vor, die Gemeinde solle sich für eine Tempo-30-Regelung auf der Stralsunder Straße stark machen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Das Ersuchen zur Hasenheide lehnte die Gemeinde als unnötig ab.

Den beiden anderen Anträgen machte das Amt für Straßenbau und Verkehr mit Verweis auf § 45 Abs. 1 StVO den Garaus.
Die Begründungen für die Ablehnungen: alles nicht so schlimm, die Polizei solle mehr kontrollieren usw.
(Wer sich für die Texte interessiert schreibe mich bitte an).
Kein Wort jedoch davon, was gegen Tempo 30 auf der Stralsunder Straße bzw. eine Vorfahrtsänderung im Klein Bartelsdorfer Weg gesprochen hätte: nicht hinnehmbare Änderungen von Verkehrsströmen vielleicht, allgemeine Gefahren, eventuelle Staubildung, unzumutbare Verlängerung von Fahrtzeiten, negative Einflüsse auf die Umwelt ? Nichts! Offensichtlich wollten die guten Leute nicht.

Also habe ich mich am 2. März 2014 mit einer Petition an den Bundestag gewandt und die beiden Entscheidungen des Straßen-
verkehrsamtes geschildert.
Meine Forderung: „der Bundestag (möge) beschließen, die folgenden Regelungen in § 45 StVO aufzunehmen:
- Die Straßenverkehrsämter haben Anträge von Kommunen auf Änderung z.B. von Vorfahrtsregelungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf kommunalen Strassen grundsätzlich zu genehmigen,
- sie sollen, wenn erforderlich, die Kommunen bei der Umsetzung beraten und
- dürfen Genehmigungen nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe versagen.“

Die Antwort vom 10. November 2014: … „Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits heute – wie vom Petenten gefordert, die Vorfahrtsregelungen und Geschwindig-
keitsbeschränkungen ändern kann. 
Paragraph 45 Abs. 1b Nr. 5 Satz 2 StVO erlaubt es nämlich, verkehrsrechtliche Anordnungen „zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ zu treffen. Dies setzt ein von der Gemeinde entworfenes Planungskonzept voraus, das entsprechende verkehrsrechtliche Planungen enthalten kann. Das Erarbeiten eines solchen Planungskonzepts stellt den Kern der Selbstverwaltungskompetenz der Gemeinde dar.“ …. „Die mit der Petition geforderte Änderung der StVO ist aus Sicht des Ausschusses somit nicht erforderlich.“

Deshalb brauchen wir ein Straßenverkehrskonzept.
Am 17.9.2014 stand es unter TOP 8 im Bauausschuss auf dem Programm.
Damit jeder nachlesen kann füge ich hier Fotos der Niederschrift der Sitzung ein. Zur Vergrößerung bitte anklicken.



Anfänglich gab es Schwierigkeiten mit der Begriffsbestimmung. Am Ende war man sich einig, dem Planungsbüro Voß & Muderak „ein Planungsangebot für die Erstellung eines Verkehrswegegutachtens abzufordern“ und das Amt bekam den Auftrag, ein Planungsbüro ("Verkehrsdesigner") vorzuschlagen, „welches die Straßen in Bentwisch betrachtet und dem Bauausschuss vorstellt, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt werden können.

Das mit dem Verkehrswegegutachten hat sich weitgehend erledigt. Zum Straßenverkehrskonzept herrscht seitdem Funkstille. 

Jan Zielke


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