Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

* * *

Freitag, 22. Januar 2016

Nachlese der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Januar


Tagesordnungspunkt 5 befasste sich mit den vier Windenergieanlagen nördlich von Albertsdorf.
Früher waren Windkraftanlagen weit kleiner als moderne heutige Anlagen. Deshalb waren damals auch keine so großen Abstände zur Wohnbebauung notwendig wie heute.
Im aktuellen Entwurf zur Überplanung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ist vorgesehen, das Gebiet zu streichen, auf dem die vier Anlagen seit 1995 stehen. Ihr Abstand zu Albertsdorf beträgt nur ca. 550 Meter, zu Klein Bentwisch sind es etwa 850 Meter. Weil die Anlagen Bestandsschutz haben, dürften sie aber weiterhin unbegrenzt gewartet, repariert und unverändert weiterbetrieben werden. Ein Ersatz durch neue Anlagen oder ihre Aufrüstung ist jedoch nicht möglich. Letzteres macht die Streichung als Eignungsgebiet wirksam.
Die Gemeinde muss darüber entscheiden, ob sie der Streichung mit allen Folgen zustimmt oder sie ablehnt.
Bei Aufrechterhaltung des Status als Eignungsgebiet dürfen die bestehenden Anlagen natürlich ebenfalls weiter betrieben werden. Dann könnte der Windmüller aber auch beantragen, die alten Anlagen abzubauen und dafür neue größere und stärkere Anlagen zu errichten - auch wenn die dann geltenden Abstände zur Wohnbebauung von 1000 Metern erheblich unterschritten werden.
Darüber zu entscheiden liegt bei der Gemeindevertretung Bentwisch.
Gestern gab es viele und auch nachvollziehbare Argumente für den Erhalt als Eignungsgebiet: bisher keine Störwirkungen und keine Beschwerden, alle Werte werden eingehalten, jährlich 30 000 Euro Gewerbesteuer, positive Perspektiven für die lokale Energieversorgung, Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde.
Ich bin durchaus für regenerative Energien. Und ich sage auch nicht: Windmühlen gern überall, nur nicht bei mir. 
Aber ich weiß auch, dass Geld ein großer Verführer ist.
Der Ausschuss sprach sich mit vier Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung gegen die Streichung aus. 
Wir werden sehen, was die GV am 4. Februar sagt.
Das letzte Wort hat der Planungsverband Region Rostock. Er kann sich über unser Votum hinwegsetzen.

TOP 7: Der Gebietsänderungsvertrag Bentwisch/Klein Kussewitz
Es ist fast schon eine unendliche Geschichte. Der vorerst letzte Akt war, dass Herr Zerbe als Leitender Beamter des Amtes Rostocker Heide Widerspruch gegen den Beschluss unserer Gemeinde zum Gebietsänderungsvertrag vom 18. Dezember eingelegt hatte. 
Dessen Tenor: Man könne den anderen Gemeinden des Amtes nicht abverlangen, dass sie die „Ablösesumme“ von vielen Tausend Euro (deren Höhe noch nicht ausverhandelt ist) an das Amt Carbäk für die Herauslösung von Klein Kussewitz mitbezahlen sollen. Juristisch nenne man das einen Vertrag zu Lasten Dritter. Und das gehe nicht.
Der stellvertretende Bürgermeisters Andreas Krüger von Klein Kussewitz gab der Diskussion die notwendige Fahrt. Und endlich wurde es mal ausgesprochen: Es bezahlt, wer bestellt. Wenn Bentwisch und Klein Kussewitz zusammen kommen wollen, dann müssen sie auch die Kosten tragen.
Vielleicht wird’s ja doch noch was.

Unter Sonstige Informationen sprach Frau Strübing den unzureichenden Winterdienst besonders auf den Gehwegen an. Da muss das Amt kontrollieren und notfalls ahnden.
§ 6 der Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Schnee, Eis und Glätte wochentags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr zu beseitigen sind. Verantwortlich sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.

Jan Zielke

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen