Tagesordnungspunkt 5 befasste sich mit den vier Windenergieanlagen nördlich von Albertsdorf.
Früher waren Windkraftanlagen weit kleiner als moderne
heutige Anlagen. Deshalb waren damals auch keine so großen Abstände zur
Wohnbebauung notwendig wie heute.
Im aktuellen Entwurf zur Überplanung der Eignungsgebiete für
Windenergieanlagen ist vorgesehen, das Gebiet zu streichen, auf dem die vier
Anlagen seit 1995 stehen. Ihr Abstand zu Albertsdorf beträgt nur ca. 550 Meter,
zu Klein Bentwisch sind es etwa 850 Meter. Weil die Anlagen Bestandsschutz
haben, dürften sie aber weiterhin unbegrenzt gewartet, repariert und
unverändert weiterbetrieben werden. Ein Ersatz durch neue Anlagen oder ihre
Aufrüstung ist jedoch nicht möglich. Letzteres macht die Streichung als Eignungsgebiet
wirksam.
Die Gemeinde muss darüber entscheiden, ob sie der Streichung
mit allen Folgen zustimmt oder sie ablehnt.
Bei Aufrechterhaltung des Status als Eignungsgebiet dürfen die bestehenden Anlagen
natürlich ebenfalls weiter betrieben werden. Dann könnte der Windmüller aber
auch beantragen, die alten Anlagen abzubauen und dafür neue größere und
stärkere Anlagen zu errichten - auch wenn die dann geltenden Abstände zur Wohnbebauung
von 1000 Metern erheblich unterschritten werden.
Darüber zu entscheiden liegt bei der Gemeindevertretung
Bentwisch.
Gestern gab es viele und auch nachvollziehbare Argumente für
den Erhalt als Eignungsgebiet: bisher keine Störwirkungen und keine
Beschwerden, alle Werte werden eingehalten, jährlich 30 000 Euro Gewerbesteuer,
positive Perspektiven für die lokale Energieversorgung, Stärkung der
Wirtschaftskraft der Gemeinde.
Ich bin durchaus für regenerative Energien. Und ich sage auch nicht: Windmühlen gern überall, nur nicht bei
mir.
Aber ich weiß auch, dass Geld ein großer Verführer ist.
Der Ausschuss sprach sich mit vier Stimmen bei zwei
Gegenstimmen und einer Enthaltung gegen die Streichung aus.
Wir werden sehen,
was die GV am 4. Februar sagt.
Das letzte Wort hat der Planungsverband Region Rostock. Er
kann sich über unser Votum hinwegsetzen.
TOP 7: Der Gebietsänderungsvertrag Bentwisch/Klein Kussewitz
Es ist fast schon eine unendliche Geschichte. Der vorerst
letzte Akt war, dass Herr Zerbe als Leitender Beamter des Amtes Rostocker Heide
Widerspruch gegen den Beschluss unserer Gemeinde zum Gebietsänderungsvertrag
vom 18. Dezember eingelegt hatte.
Dessen Tenor: Man könne den anderen Gemeinden des Amtes nicht
abverlangen, dass sie die „Ablösesumme“ von vielen Tausend Euro (deren Höhe noch
nicht ausverhandelt ist) an das Amt Carbäk für die Herauslösung von Klein
Kussewitz mitbezahlen sollen. Juristisch nenne man das einen Vertrag zu Lasten Dritter. Und das gehe
nicht.
Der stellvertretende Bürgermeisters
Andreas Krüger von Klein Kussewitz gab der Diskussion die notwendige Fahrt. Und
endlich wurde es mal ausgesprochen: Es bezahlt, wer bestellt. Wenn Bentwisch
und Klein Kussewitz zusammen kommen wollen, dann müssen sie auch die Kosten
tragen.
Vielleicht wird’s ja doch noch was.
Unter Sonstige
Informationen sprach Frau Strübing den unzureichenden Winterdienst
besonders auf den Gehwegen an. Da muss das Amt kontrollieren und notfalls
ahnden.
§ 6 der Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass Schnee, Eis
und Glätte wochentags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr zu
beseitigen sind. Verantwortlich sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Jan Zielke
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