In dem Beitrag vom 22. Januar zur letzten Sitzung des Hauptaus-
schusses
habe ich bereits über das Eignungsgebiet für Windkraftanlagen bei Albertsdorf
berichtet.
Am 4. Februar soll die Gemeindevertretung unter Punkt 20 darüber
entscheiden.
Bei Google Earth kann man recht genau die einzelnen Abstände der Windmühlen zur umliegenden Wohnbebauung
ausmessen:
Kastanienhof (steht derzeit zum Verkauf): 330 bis 420 m
Ehemalige Pension Schneider an der L182: 380 bis 1000 m
Albertsdorf: 550 bis 1000 m
Klein Bentwisch: 860 bis 1050 m
Straße Am Berg: die südliche Mühle 960 m
Damit erfüllt keine der Windkraftanlagen die künftig
geltenden Abstandskriterien von mindestens 1000 m zu Wohn- und Mischgebieten
und 800 m zu Einzelhäusern.
Betreiber der Anlagen ist Dr. Klaus Beel. Dr. Beel ist
Mitglied der Wirtschaftlichen Vereinigung Bentwisch. Er konnte in der Sitzung
des Hauptausschusses seine Auffassung umfassend erläutern. Seine schriftliche
Stellungnahme wurde wörtlich in den Beschluss-
vorschlag 2 aufgenommen, der sich
gegen die Streichung des Windeignungsgebietes ausspricht.
Ich halte es für mehr als bedenklich, einer Seite Einfluss
auf die Entscheidung zu ermöglichen, ohne auch die andere Seite zu hören und
sie über deren mögliche Konsequenzen zu informieren – die Eigentümer des
Kastanienhofes und der ehemaligen Pension Schneider sowie die Einwohner von
Albertsdorf und Klein Bentwisch.
Jan Zielke
Guten Tag Herr Zielke,
AntwortenLöscheninwieweit wissen denn die Bürger von diesem Vorhaben? Mir zumindest ist davon noch nichts zu Ohren gekommen.
Wäre denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema sinnvoll?
Mfg
Warum muss immer eine Gemeinde Einwohnerversammlungen einberufen um zu informieren?
LöschenEs gibt Medien, es gibt Eigeninitiative und es gibt das Wort Interesse.
Aber es ist ja so einfach zu sagen: Gemeinde informiere mich mal über das was mich betreffen könnte.
Hallo
AntwortenLöschenMein Erscheinungsbild ist,das die Wirtschaftliche Vereinigung Bentwisch die ja das Sagen in Bentwisch hat ,
überhaupt kein Interesse an einer Einwohnermeinung hat.
MfG