In einem Kommentar zu meinem Beitrag vom 5. Februar wird mir unter anderem vorgeworfen, keine Initiative zur Einberufung einer Einwohnerversammlung zum Thema Windenergieanlagen ergriffen zu haben. Das ist leider richtig, und es wird auch dadurch nicht besser, dass ich mit diesem Versäumnis nicht allein dastehe.
Ich habe mich kundig gemacht. Die Eingangsfrist 4. März für
Stellungnahmen und Einwendungen gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für die
betroffenen Gemeinden. Bis dahin ist ausreichend Zeit.
Ich werde also unsere Bürgermeisterin anschreiben und
anregen, möglichst kurzfristig eine außerordentliche GV-Sitzung einzuberufen
und die betroffenen Bürger dazu einzuladen.
Solange ein Beschluss noch nicht umgesetzt ist, kann man ihn
aufheben und einen neuen fassen.
Jan Zielke
16. Februar: Frau Strübing lehnt eine außerordentliche GV-Sitzung zum Thema Windeignungsgebiet ab: der Beschluss kam ordnungsgemäß zustande; die Bürgerinnen und Bürger wurden informiert; die Erschienenen erhielten Rederecht; Sie kennen ihre Rechte und können Einwände und Hinweise beim Planungsverband einbringen. /Zielke
16. Februar: Frau Strübing lehnt eine außerordentliche GV-Sitzung zum Thema Windeignungsgebiet ab: der Beschluss kam ordnungsgemäß zustande; die Bürgerinnen und Bürger wurden informiert; die Erschienenen erhielten Rederecht; Sie kennen ihre Rechte und können Einwände und Hinweise beim Planungsverband einbringen. /Zielke
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen