Unter TOP 5 klärte Herr Polzin vom Landkreis über die Prinzipien des Umganges mit Ökokonten auf. Ein Thema, über das es lohnt, sich mal im Internet zu informieren.
Zu zwei Tischvorlagen
war Herr Winter vom TÜV Nord geladen:
- Bei der Erarbeitung der Innenbereichssatzung für
Albertsdorf wurde festgestellt, dass die Baumreihe links der Straße, die als
Feldweg weiter nach Fienstorf führt, ein schützenswertes Biotop ist.
- Die Freifläche im NTK-Gebiet am Kastanienweg sollte
eigentlich Wohnbaufläche werden. Aufgrund der schwierigen Verhältnisse mit dem
Oberflächenwasser schlagen die Ausschussmitglieder vor, sie als Retentionsfläche
zu nutzen.
Um die Leute vom TÜV Nord nicht weiter warten zu lassen
wurde gleich noch TOP 11 vorgezogen
- der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß
Kussewitz:
Ob Beherbergungsbetrieb mit Bungalows und Ferienwohnungen oder
vielleicht doch Wohnungsbau scheint noch nicht recht klar. Das Silo könnte
ausgebaut werden, unbedingt schutzwürdig als Baudenkmal ist es aber wohl nicht.
Die Waldfläche könnte in ein Ökokonto eingehen, für Löschwasser ist eine
Zisterne vorzusehen.
Da ist noch vieles in der Schwebe.
Zu einer weiteren Tischvorlage
war Herr Henschel geladen. Hier ging es um die weitere Gestaltung 1. des Schulhofes
und 2. den Bolzplatz.
1. Der südwestliche Teil des Schulhofes soll einen
Kunststoffplatz haben und zu den Nachbargrundstücken mit einem Ballfangzaun aus Edelstahl
abgegrenzt werden.
Wie all das einmal genau aussehen wird kann erst entschieden werden, wenn
klar ist, ob die Schule anbauen muss oder nicht.
2. der Bolzplatz: Kunststoffplatz, Ballfangzaun an der
Kopfseite, umlaufende Rinne als Wassersammler.
TOP 6: Der Keller
der Kita ist soweit saniert, dass in Zukunft keine Gefahr mehr durch eventuelle
Schimmelbildung besteht. Dennoch gibt es weiteren Sanierungsbedarf. Ein Sachverständiger
wird ihn ermitteln und die erforderlichen Arbeiten ausschreiben.
TOP 7: „Zur
Ortsentwässerung Goorstorf, BA2, Los2“ hatte Volker Keller Einwände. Die der
Beschlussvorlage beiliegende Zeichnung wies Entwässerungsmaßnahmen aus, die nach
seiner Meinung überflüssig sind.
Die Ausschussmitglieder schlossen sich ihr an.
Da ist also
nachzuarbeiten.
TOP 8 und 9 betreffen das neu entstehende
kleinere Wohngebiet „An der Hasenheide/Am Sportplatz“.
TOP 12: Der
Wunsch von Volkenshäger Bürgern auf „Befreiung von den Festsetzungen der
Innenbereichssatzung . . . . hinsichtlich der Verschiebung der festgesetzten
Feldgehölzhecke . . . „ wurde befürwortet.
Gegen die in einer weiteren Tischvorlage gestellte Bauvoranfrage nach dem „Neubau eines
Einfamilienhauses . . . . auf dem Grundstück der Gemarkung Bentwisch, Flur 4,
Flurstück 80/23 und 80/60“ hatte der Ausschuss ebenfalls keine Bedenken.
Und noch eine Tischvorlage:
Eine Familie hat in Klein Kussewitz ein Grundstück gekauft, um ein Haus zu
bauen. Der Bauantrag wurde genehmigt, obwohl die Trinkwasserbereitstellung
fehlt. Das dortige Trinkwassernetz ist ungeordnet – es verläuft über
verschiedene Privatgrundstücke.
Beschlussvorschlag des BA: Der Antragsteller übernimmt die
Kosten für seinen Anschluss in Höhe von 8192,05 Euro und die Gemeinde trägt die
Gesamtkosten für „Herstellung der Trinkwasserleitung und die damit verbundene
Ordnung der Grundstücke in Höhe von 20219,65 Euro.“
Zu guter Letzt reichte Harry Kleist den Beschlussvorschlag ein, zum
Schutz der Fußgänger der Gemeinde vom Fußweg an der Goorstorfer Straße über die
Stralsunder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Jan Zielke
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