Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Freitag, 7. Dezember 2018

Gemeindevertretersitzung vom 6. Dezember


In der Einwohnerfragestunde bemängelte Harry Kleist den Zustand des Containerstellplatzes in der Goostorfer Straße.
Außerdem wies er darauf hin, dass der Gehweg zwischen Bentwisch und Harmstorf langsam zuwächst.
Volker Keller: Die Höffner-Werbung am Pylon blendet. Das sei nicht nur seine Meinung, sondern auch die vieler seiner Nachbarn. 
Frau Strübing: Dem Amt liegt ein Gutachten vor, nach dem die zulässigen Werte nicht überschritten werden. Zudem schaltet er nach 22 Uhr ab.
Herr Krüger sprach die Straßenausbaubeiträge an, deren möglicher Wegfall derzeit in aller Munde ist. Das Amt solle alle Möglichkeiten nutzen und bei laufenden Projekten ggf. rechtzeitig – wenn möglich – die „Stop-Taste drücken“.   
Frau Strübing sah hier kaum Möglichkeiten.
TOP 6:
- In Klein Bartelsdorf werden demnächst zwei Fahrbahnschwellen verlegt.
- In Klein Kussewitz wird an der Einmündung der Straße „Lange Wiese“ in den „Tannenweg“ ein Richtungsschild angebracht.
- Auf dem Kommunalen Friedhof in Bentwisch ist die vieldiskutierte Stele errichtet worden.
- u.v.a.m.
Drei der vielgeliebten Tischvorlagen betrafen die Vergabe der Arbeiten für den 3. Bauabschnitt der Schulhofgestaltung – konkret das Ballspielfeld. Die Arbeiten selbst sollen Mitte Juni 2019 beginnen und in den Sommerferien beendet werden.
Bei den TOP 7 bis 13 folgten die Gemeindevertreter den Empfehlungen der Ausschüsse.
TOP 15 und 17 waren wieder in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gerutscht, obwohl sie in den öffentlichen gehört hätten. 
Bitte mal § 4 (2) der Hauptsatzung bis zum Ende lesen!
Die TOP 18 bis 20 - die Anträge von Eltern, ihre Kinder an Schulen in Rostock und Rövershagen schicken zu dürfen - waren für mich wieder echte Aufreger.
Was da diskutiert wurde. Offenbar ist es vielen nicht möglich, gedanklich in die Rolle der Antragsteller zu schlüpfen. 
Da wäre es aber vorbei mit der Ruhe! Es ist ihr Kind! Und was für dieses Kind gut ist wüssten sie am besten!
Die Wahl einer Schule bestimmt den Lebensweg eines Menschen. Diese Entscheidung steht nur den Eltern zu und nicht irgendwelchen dafür völlig unqualifizierten Gemeindevertretern.
Die intellektuelle Krönung war ein Satz aus dem Beitrag eines öfter mal in dieser Richtung auffälligen Mitgliedes der Gemeindevertretung Bentwisch: „Man muss auch mal Kante zeigen und sagen, es geht nicht mehr so weiter.“
5 : 4 gegen alle drei Antragsteller.
Ein Mitglied des Sozialausschusses in der Sitzung am 30. Oktober: Eltern müssen nur Widerspruch einlegen. Wenn der abgelehnt wird klagen. Die Gerichte geben in aller Regel den Eltern recht.
Jan Zielke

Ergänzung 12. Dezember: Nach einigem Überlegen muss ich mein kategorisches Beharren auf dem Recht von Eltern, ihre Kinder auf eine Schule ihrer Wahl schicken zu dürfen, abschwächen.
Zum Erhalt eines gedeihlichen Gleichgewichtes zwischen den unterschiedlichen Schichten der Bevölkerung – arm / reich, einheimische Kinder / Kinder mit Migrationshintergrund – kann eine Lenkung mancherorts hilfreich sein.
Wenn ich es richtig sehe, ist dieses Gleichgewicht an unserer Schule aber wohl nicht gestört.  /Jan Zielke

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