Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Freitag, 22. Februar 2019

Nachlese der GV-Sitzung vom 21. Februar


Tagesordnungspunkt 2 – die Einwohnerfragestunde:
Herr Krenciessa erinnert an die Aufstellung von Hundetoiletten in Klein Kussewitz, bemängelt, dass die öffentlichen Mülleimer nach ihrer Leerung nicht wieder richtig eingehängt werden, möchte, dass die Funktion der Lampen der Straßenbeleuchtung kontrolliert wird.
Harry Kleist weist erneut darauf hin, dass der Platz am Ende der Goorstorfer Straße mal ordentlich gesäubert werden muss.
TOP 6: - In der Feierhalle auf dem Kommunalen Friedhof bildet sich Feuchtigkeit.
- Am 12. Februar wurde der bisherige Wehrführer des Amtes Wolfgang Krotz vom Amtsausschuss verabschiedet und sein Nachfolger Ralf Kurths bestätigt und vereidigt.
- Am Bahnhof Bentwisch gab es Schmierereien, die umgehend beseitigt wurden.
- Im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben des Straßenverkehrs-
konzeptes werden demnächst in Klein Bartelsdorf Bremsschwellen eingebaut.
Die Bürgermeisterin sagte, dort, wo schon mal welche waren. Hoffentlich nicht! Genau dort waren sie kontraproduktiv. Bitte etwas weiter vor und nach der Wohnbebauung!
Weiterhin soll das Problem mit der Fußgängerquerung der Straßen vor dem Börgerhus angegangen werden.
Unter 6.1 berichtete Herr Achtenhagen über die ITC GmbH und die Bentwisch GmbH:
Fazit: Wie man heute so sagt – „läuft“ beides.
Was wir täglich wahrnehmen ist das Börgerhus. Die Räumlichkeiten sind zu 100% vermietet. Die Arztpraxis wird voll angenommen. 
Die „Zielstellungen des Schlemmerecks haben sich insgesamt erfüllt“. Noch in diesem Frühjahr entstehen dort weitere 22 PKW-Parkplätze.
Im Anschluss kam noch mal die Verlegung eines Kabels von Purkshof nach Bentwisch zum Anschluss eines Solarparks auf den Tisch, die von der GV am 10. Januar überraschend abgelehnt wurde. 
Nachdem es dem Herrn von der antragstellenden Firma nicht gelang, die Alternativlosigkeit der Verlegung des Kabels entlang des Landweges aus Richtung Häschendorf über die Straße An der Hasenheide plausibel darzustellen, machte das Herr Achtenhagen. Nun können sie also doch bauen.
Die TOP 7 bis 14 gingen entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse über die Bühne.
TOP 15 – die Vergabe der Grünpflegearbeiten in der Gemeinde – sorgte für Diskussionsstoff:
Bentwisch ist groß. Da gibt es viel zu tun. In der Ausschreibung wurden sieben Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben, wobei sie Nachweise für die Zahlung von Mindestlohn und einen Auszug aus dem Handelsregister mit einreichen sollten (wozu sie nicht verpflichtet sind). Fünf Firmen machten Angebote um etwa 80 000 Euro, aber ohne die Nachweise. Eine Firma machte ein Angebot von 19 019,64 Euro und legte die Nachweise bei. Eine wollte indiskutable 220 000 Euro, ohne Nachweise.
Weil dem Amt diese Riesenunterschiede spanisch vorkamen, sprach man mit dem Anbieter mit den 19 019,64 Euro, fand aber nichts, was zu beanstanden wäre.
Letztere Firma bekam den Zuschlag. Ob zu Recht werden wir sehen.
TOP 16: 2019 soll die Straßenbeleuchtung in Albertsdorf, Harmstorf, Goorstorf, Klein Bentwisch, Klein- und Groß Kussewitz, Volkenshagen sowie in Bentwisch in der Stralsunder und der Hansestraße auf LED-Technik umgerüstet werden. Energieersparnis: bis 80%. Planungskosten: 17 068,10 Euro, Kosten der Umrüstung: 
ca. 207 000 Euro, die sich durch Förderung erheblich vermindern.
TOP 17: Die Aufgaben der FFW Bentwisch haben zugenommen. 
Die Gemeinde wird Fördermittel für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit einem Fassungsvermögen von 
4 000 Litern beantragen.
Weiterhin soll im Bauausschuss über den Bau von Zisternen in den Ortsteilen gesprochen werden.
Unter TOP 21 beschloss die GV die Vergabe der Planungsleistungen für den Ausbau des Klein Bartelsdorfer Weges, Planungsphasen 1 bis 4 an das Ingenieurbüro Voss & Muderak. Der Beschlussvorschlag wurde durch den Satz "Die Vorgaben des Straßenverkehrskonzeptes (Gehweg, Fahrbahnverziehungen, Tonnagebegrenzung für den allgemeinen Verkehr) werden in der Planung berücksichtigt." ergänzt.

Jan Zielke

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