Im Tagesordnungspunkt
5 – „Fortschreibung Kapitel 6.5. –
Energie einschließlich Windenergie“ ging es um den Fortbestand der vier
Windenergieanlagen nördlich von Albertsdorf.
Nachdem das Thema Anfang 2016 in
der Gemeinde mehrfach diskutiert wurde, hat nun das Amt für Raumordnung
beschlossen, dem Gebiet den Status als Windeignungsgebiet zu entziehen.
Begründung in Kurzform: Die immer größer werdenden Windenergieanlagen gehen
nicht mit der umliegenden Wohnbebauung zusammen.
Der Ausschuss lehnt die Aufhebung des Windeignungsgebietes
ab.
Den Bauanträgen der TOP
6 und 7 sowie der Bauvoranfrage
des
TOP 8 stimmte der Ausschuss zu. Die
Zustimmung zu TOP 8 erfolgte, weil der Bau, obwohl im Außenbereich liegend,
eine Baulücke füllen würde.
TOP 9 betrifft
das Wohngebiet „Am Silo“ mit dem Bereich des maroden Gutshauses und dem Silo.
Die Sache wird dadurch kompliziert, weil hier zwei Investoren involviert sind,
die sich miteinander absprechen und Kompromisse finden müssen.
Dem vorgelegten Beschlussvorschlag 1 mit dem Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 23 wurde zugestimmt.
TOP 10 - Abwägungs-
und Satzungsbeschluss für das Wohngebiet westlich der L182:
Einleitend weist die Verwaltung auf das Urteil des Oberverwal-
tungsgerichtes
M-V hin, nach dem der Hansestadt Rostock durch den Bau von Wohnungen in den
Umlandgemeinden kein Schaden entsteht
und sie deshalb auch nicht zur Zahlung
an Rostock verpflichtet sind (in der Zeitung war`s zu lesen). Bentwisch hatte
einen solchen Vertrag mit Rostock bereits unterzeichnet und war bereit,
200 000
Euro zu berappen. Die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ haben
zahlreiche (teure) Forderungen gestellt wie: Bau einer Linksabbiegerstraße aus
Richtung Bentwisch, Lärmschutzwände mit lärmabsorbierenden Eigenschaften, weitere
Maßnahmen für die Trinkwasserversorgung.
Einigen Ausschussmitgliedern kamen da schon Bedenken, ob das
Geld, das die Gemeinde in das Projekt reinsteckt, am Ende wieder rauskommt.
Mehrheitlich Zustimmung.
Ein kleines Detail, das aber ein bezeichnendes Licht auf den
Geist wirft, der im Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr herrscht:
„Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine verkehrsrechtliche
Anordnung zur Verschiebung der Ortstafel in den Außenortsbereich der L182 nicht
in Aussicht gestellt wird.“
In einer Tischvorlage
stellte Herr Krüger seinen Entwurf zur Planung der Kita „Zwergenhaus“ vor: Ohne auf Details einzugehen – es bleiben
kaum Wünsche offen. Aber so was kostet auch: Planungskosten ca. 86 000 Euro,
das Ganze um 3,6 Millionen. Aber es gibt auch Fördermittel.
Jan Zielke, Infos von Manfred Malik
Ergänzung: Das mit dem Straßenbauamt, Sachgebiet Verkehr und dem Ortseingangsschild muss ich vielleicht noch erklären:
Ergänzung: Das mit dem Straßenbauamt, Sachgebiet Verkehr und dem Ortseingangsschild muss ich vielleicht noch erklären:
Innerorts ist bei uns Tempo 50 die Regel.
Ich weiß im Moment nicht genau, wo derzeit das
Ortseingangsschild steht - ich denke mal, ungefähr in Höhe des nördöstlichen
Endes des Hotels zur Hasenheide. Von dort aus kommt die Zufahrt zu dem neuen
Wohngebiet nach ca. 300 Metern. Weitere 400 Meter weiter haben wir auf derselben
Seite die Zufahrt in Richtung Häschendorf. Dann sind es noch ca. 670 Meter bis
zur Einmündung auf die B105.
Frage: Bräuchten wir diese teure Linksabbiegestraße auch innerorts,
bei Tempo 50?
Muss man diese insgesamt 1400 Meter unbedingt mit 100 Sachen durchbrettern?
86.000,00 Euro als Planungskosten für die Erweiterung der Kita!!! Lese ich das richtig? Das entbehrt doch jedem Sinn und Verstand? Das ist mehr als Größenwahnsinn! Wurden hier wenigstens noch zwei weitere Angebote für die Planung eingeholt?
AntwortenLöschenLieber Anonymus,
AntwortenLöschenSie haben Recht. 86 000 Euro sind ne Menge Geld.
Aber: Die Arbeit eines Architekten ist eine hoch spezialisierte Tätigkeit. Da wird nicht nur mal eben eine Zeichnung gemacht und es kann gebaut werden. Wie viel er für seine Arbeit bekommt kann er nicht so einfach selbst festlegen. Sie erfolgt nach der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Herr Krüger hat der Gemeindevertretung seinen Entwurf vorgestellt, der passte und die Notwendigkeit einer Ausschreibung entfiel. Dieses Vergabeverfahren wurde durch das Amt nicht beanstandet.
Bei einem Jahresverdienst eines Spitzenarchitekten von ca.70000 Euro kann man sich ausrechnen, was hier so läuft.12 Monate und mehr ganz auf den Kindergarten konzentrieren und planen, planen, planen.... Aber wie heißt es so schön? " Gut Ding will Weile haben !!"
AntwortenLöschenoder: wir haben es ja !!