. . . auf der homepage der Gemeinde DIESEN BEITRAG, der sich mit
MEINEM BEITRAG vom 28. August beschäftigte. In letzterem beklagte ich fehlende Transparenz in
unserer Gemeinde. Herrn Krügers
Artikel wird demnächst auch im Mitteilungsblatt des Amtes für den Oktober nachzulesen sein. /Jan Zielke
Donnerstag, 30. September 2021
Herr Krüger veröffentlichte . . .
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Herr Krüger hat Recht: Unsere Hauptsatzung ist kein „Eigenerzeugnis“ der Gemeinde. Sie entspricht einer Mustervorlage. Ich habe es zu spät gemerkt und mich schon geärgert.
AntwortenLöschenAber es ändert nichts an der Praxis, dass – um bei Grundstücksgeschäften zu bleiben - diese bei uns fast alle nichtöffentlich über den Tisch gingen. Wenn das anderswo ebenso gemacht wurde macht es das nicht besser.
Mir klingt der Satz - auch aus dem Munde der Vertreter des Amtes - noch im Ohr: „Wieso? Grundstücksgeschäfte sind doch grundsätzlich nichtöffentlich! Schwupp . . . Da hat man wohl „grundsätzlich“ mit „generell“ verwechselt.
Die Folgen dieser gelinde gesagt unkritischen Praxis sind gelegentlich Geschäfte, wie die des Bauausschussvorsitzenden in Sachen Alte Frohnerei. Oder die Handhabung des Flächenerwerbs zum Bau des Regenrückhaltebeckens für die Straße Am Berg und den Bau des Radweges entlang der L182. Den „kleinen Leuten“ wurden ein paar Kröten als „Entschädigung“ geboten und im Falle der Weigerung mit Enteignung gedroht, während ein Bauausschussvorsitzender sich sein Wunschtauschgrundstück schon lange ausgesucht hatte.
Meine Möglichkeit der Recherche sind derzeit eingeschränkt – vielleicht ganz gut so.
Die Demokratie . . . die Mehrheit 8 von 14 Stimmen . . .? Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es von einer Mehrheit begangen wird!
Zur Kolumne
AntwortenLöschenWen will der Herr Krüger bewegen sein Meinung
öffentlich zu zeigen, um anschließend Repressalien
ausgesetzt zu sein ?
"Grundfeste unserer Demokratie"
welch heroischen Worte.
Ich möchte Anonym Bleiben.
Rechtslexikon.net: „Grundsätzlich
AntwortenLöschenhat in der Rechtssprache eine andere Bedeutung, als in der Umgangssprache. In der Umgangssprache wird es meist im Sinne von "ausnahmslos" gebraucht (z.B. "grundsätzlich nicht" = "nie", "auf keinen Fall"); dagegen bedeutet "grundsätzlich" in der Rechtssprache: Vom Grundsatz her, aber mit Ausnahmen, also: "in der Regel". „