Bentwisch (und ganz Mecklenburg-Vorpommern)

im Jahre 1953 von oben!

Faszinierend! Mit etwas Geduld und Zeit können Sie sich hier ein Bild davon machen, wie es bei uns kurz nach dem Krieg aussah - vor siebenundsechzig Jahren. Einfach Ortsnamen eingeben. Außerdem kann man dort die Liegenschaftsgrenzen abrufen.

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Donnerstag, 30. September 2021

Herr Krüger veröffentlichte . . .

. . . auf der homepage der Gemeinde DIESEN BEITRAG, der sich mit MEINEM BEITRAG vom 28. August beschäftigte. In letzterem beklagte ich fehlende Transparenz in unserer Gemeinde. Herrn Krügers Artikel wird demnächst auch im Mitteilungsblatt des Amtes für den Oktober nachzulesen sein.  /Jan Zielke

3 Kommentare:

  1. Herr Krüger hat Recht: Unsere Hauptsatzung ist kein „Eigenerzeugnis“ der Gemeinde. Sie entspricht einer Mustervorlage. Ich habe es zu spät gemerkt und mich schon geärgert.
    Aber es ändert nichts an der Praxis, dass – um bei Grundstücksgeschäften zu bleiben - diese bei uns fast alle nichtöffentlich über den Tisch gingen. Wenn das anderswo ebenso gemacht wurde macht es das nicht besser.
    Mir klingt der Satz - auch aus dem Munde der Vertreter des Amtes - noch im Ohr: „Wieso? Grundstücksgeschäfte sind doch grundsätzlich nichtöffentlich! Schwupp . . . Da hat man wohl „grundsätzlich“ mit „generell“ verwechselt.
    Die Folgen dieser gelinde gesagt unkritischen Praxis sind gelegentlich Geschäfte, wie die des Bauausschussvorsitzenden in Sachen Alte Frohnerei. Oder die Handhabung des Flächenerwerbs zum Bau des Regenrückhaltebeckens für die Straße Am Berg und den Bau des Radweges entlang der L182. Den „kleinen Leuten“ wurden ein paar Kröten als „Entschädigung“ geboten und im Falle der Weigerung mit Enteignung gedroht, während ein Bauausschussvorsitzender sich sein Wunschtauschgrundstück schon lange ausgesucht hatte.
    Meine Möglichkeit der Recherche sind derzeit eingeschränkt – vielleicht ganz gut so.
    Die Demokratie . . . die Mehrheit 8 von 14 Stimmen . . .? Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es von einer Mehrheit begangen wird!

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  2. Zur Kolumne
    Wen will der Herr Krüger bewegen sein Meinung
    öffentlich zu zeigen, um anschließend Repressalien
    ausgesetzt zu sein ?
    "Grundfeste unserer Demokratie"
    welch heroischen Worte.
    Ich möchte Anonym Bleiben.

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  3. Rechtslexikon.net: „Grundsätzlich
    hat in der Rechtssprache eine andere Bedeutung, als in der Umgangssprache. In der Umgangssprache wird es meist im Sinne von "ausnahmslos" gebraucht (z.B. "grundsätzlich nicht" = "nie", "auf keinen Fall"); dagegen bedeutet "grundsätzlich" in der Rechtssprache: Vom Grundsatz her, aber mit Ausnahmen, also: "in der Regel". „

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