Wenn der Mensch Hilfe braucht, weil ihm was weh tut, er sich nicht wohl fühlt, im oder am Körper was nicht richtig funktioniert oder kaputt ist, geht er zum Doktor. Er wird zum Patienten.
Als Kunde kaufe ich beim Unternehmer einen Gegenstand oder eine Dienstleistung und muss dafür einen Preis bezahlen.
Der Unternehmer hat das Interesse, mir etwas möglichst teures zu verkaufen. Dann verdient er mehr.
Aber die Grenzen verwischen sich.
Bei einem meiner Backenzähne war eine Plombe rausgefallen - etwas an mir war kaputt. Also war zahnärztliche Hilfe gefragt.
Mein Zahnarzt, dem ich über Jahre treu war, hatte vor wenigen Jahren den Dienst quittiert und genießt (so hoffe ich) seine wohlverdiente Rente. Ich gönne sie ihm, denn ich war mit ihm zufrieden und er war (und ist sicher noch) ein angenehmer Mensch.
Seine Praxis wurde von zwei jüngeren Kolleginnen/Kollegen übernommen.
Weil ich bequem bin, blieb ich ortstreu.
Mit dem kaputten Zahn wartete ich nicht lange zu und fand mich zum vereinbarten Termin in der Praxis ein.
Die Frage der Sprechstundenschwester, welches Material ich wünschte - Amalgam oder Kunststoff - beantwortete ich mit Amalgam. Mein alter Zahnarzt hatte es bei mir fast immer verwendet. Die Plomben hielten beinahe ewig und Allergien sind mir glücklicherweise fremd.
Die junge hübsche Ärztin stellte mir kurz darauf diese Frage erneut, auf die ich unverändert reagierte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass dann aber bei Verlust dieser Plombe als nächstes nur noch Kunststoff in Frage käme.
Ich wurde mit einer Amalgamplombe verarztet und ging heim.
Keine vier Wochen später hing die Plombe an einem Freitag bei der Zahnreinigung ganz unspektakulär und ohne einen Knacks an der Zahnseide. Am darauffolgenden Montag war ich wieder in der Praxis, die Plombe in der Hand. Meine Frage an die Ärztin, dass nach ihrer Meinung nun wohl Kunststoff auf den Zahn müsse, wurde von ihr bejaht. Auf ihre Begründung, weshalb das unumgänglich sei, mochte ich mangels Kompetenz nicht eingehen.
Ich habe mich neu orientiert. Den etwas weiteren Weg zu meiner neuen Zahnärztin nehme ich gern in Kauf. Sie ist auch jung und hübsch (was für meine Zähne nicht wichtig ist) und sie hat mir ohne Diskussion eine Amalgamplombe auf den Zahn gemacht. Dafür brauchte sie allerdings etwas länger als ihre Kollegin.
Kunststoffplomben sind (von Ausnahmen abgesehen) zuzahlungspflichtig. Ich kann mir die Zuzahlung für eine Kunststoffplombe leisten. Wenn meine neue Zahnärztin, die mir die billigere und für sie weniger einträgliche Amalgamplombe verpasst hat, sie mir einmal empfiehlt, werde ich ihrer Empfehlung folgen.
Jan Zielke
Donnerstag, 18. August 2011
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Ich bin auch schon sehr lange Patient in dieser Praxis und fühlte mich beim vorherigen Zahnarzt sowie bei den jetzigen Zahnärtzen sehr wohl!
AntwortenLöschenIch erhalte immer eine kompetente Beratung und kann die beiden Zahnärzte nur weiterempfehlen!
oh mann, das ist ja ne schlechte bewertung mit einer schlechten erklärung. das amalgam haltbar, aber krebserregend ist und nicht dem neuesten wissenschaftlichen stand entspricht, weiß wohl jeder. ich bin auch kunde in dieser praxis und kann diese bewertung in keinster weise nachvollziehen. und das patient heute kunde ist, darüber bin ich sehr froh, denn jede arbeit an und für mich ist eine dienstleistung und diese möchte ich nicht als armer kassenpatient entgegen nehmen, sondern als kunde. ich bin mit der kompetenten jungen zahnärztin mehr als zufrieden. und ich bin eine frau.
AntwortenLöschenWerte Leserin!
AntwortenLöschenOb wir beide über dieselbe Praxis und dieselbe Zahnärztin sprechen, mag dahingestellt bleiben.
Wenn Sie Amalgam für krebserregend halten, ist es nur folgerichtig, dass Sie es nicht im Munde haben wollen. Ich als Laie weiß nur, dass über die Gefährlichkeit dieses Materials ein Glaubenskampf herrscht: mutmaßlich einerseits zwischen denen, die daran verdienen und andererseits den Kassen, die möglichst wenig zahlen wollen. Und da habe ich mich als, wie Sie sagen, "armer kassenpatient" vorerst für das Amalgam entschieden.
Im Übrigen bin ich naiv genug, zu glauben, dass Amalgam bei erwiesener Schädlichkeit verboten wäre.
Sie unterstellen mir eine ungerechtfertigte Bewertung. Das ist falsch. Ich habe lediglich einen Sachverhalt geschildert. Aber, meine Dame, wie fänden Sie es, wenn sich Ihre - von mir aus Kunststoffplombe - nach nicht einmal vier Wochen bei der Zahnreinigung vom Zahn verabschiedet?
Ihr Verständnis des Begriffs "Kunde" geht davon aus, dass für denjenigen, der ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen will, das Wohl des potentiellen Käufers im Vordergrund steht. Glauben Sie das wirklich, wenn im TV die Werbung läuft oder Sie die Werbeblätter anschauen? Dann "Prost Mahlzeit".
Der Arzt hat die Aufgabe, sich "um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder um die Linderung von Leiden des Patienten" (Wikipedia) zu bemühen. Wollen Sie diese Aufgabe wirklich mit der (durchaus notwendigen und ehrenwerten) Tätigkeit Ihres Klempners oder Automechanikers gleichsetzen?
Noch was: Auch Kinder werden krank. Sind das dann kleine "Kunden"?
Sehr geehrter Herr Zielke, ich bin eine zahnarztscheue Patientin und war seit langer Abstinenz wieder einmal bei einer Zahnärztin, der ich voll und ganz vertraue und bei der ich mich rundum wohl fühlte. Das Team als auch die Praxis machte auf mich einen sehr kompetenten Eindruck und auch diese junge, hübsche Zahnärztin, von der Sie sprechen, ist für mich seit langer Zeit mal wieder eine Bereicherung. Diese Praxis ist nun nach langer Zahnarztsuche zu meiner Praxis des Vetrauens geworden und ich scheue mich nicht für eine 1-A-Behandlung auch den enstprechenden Preis zu bezahlen. Sicherlich sitzt der Geldbeutel nicht allzu locker, aber ich weiß, diese Praxis ist mein GELD wert.
AntwortenLöschenWerte Frau Schünemann, Sie sind mit der Behandlung durch die Zahnärztin, von der Sie schreiben, zufrieden. Die Zahnärztin, von der ich geschrieben habe, hat mir eine Amalgamplombe verpasst, die kaum vier Wochen hielt und meinte, mir danach eine Kunststofffüllung verkaufen zu können. Daraufhin habe ich die Praxis gewechselt, und der Defekt an dem Zahn wurde mit einer normalen Amalgamplombe versehen, die immer noch hält.
AntwortenLöschenIch möchte nicht, dass hier ein Bewertungsportal für Zahnärzte entsteht und werde deshalb künftig zu diesem Thema keine Kommentare mehr veröffentlichen. Wer sich zu den Leistungen seiner Zahnärztinnen und Zahnärzte äußern möchte, kann seine Berichte an den entsprechenden Stellen im Internet loswerden.
Im Übrigen weise ich auf den Großen stern-Test „Vorsicht Zahnarzt“ (http://www.stern.de/zaehne/aktuelles/grosser-stern-test-vorsicht-zahnarzt-1759575.html) und den sehr lesenswerten gleichnamigen Artikel in der Ausgabe 50 des stern vom 8.12.2011 hin.
Jan Zielke